11.05.2017Pressemeldungen

Medizintechnik: Echosens setzt mit Heuking Kühn Lüer Wojtek ein Patent zur Diagnose von Leberfibrose durch

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 20. April 2017 entschieden, dass das chinesische Unternehmen Hisky Medical Technologies Co. Ltd. den deutschen Teil des Patents EP 1 169 636 B1 verletzt. Geklagt hatten das französische Unternehmen Echosens sowie deren Tochtergesellschaft SEISME. Die Unternehmen waren der Auffassung, dass Hisky Medical Technologies Co. Ltd. den deutschen Teil dieses Patents verletzte, indem es das Gerät „FibroTouch FT1000“ in Deutschland anbot.

Die Rechtsanwälte Dr. Anton Horn und ‎Dr. Sabine Dethof von Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf, haben Echosens in dem Düsseldorfer Verfahren vertreten. „Das Düsseldorfer Landgericht hat einmal mehr seine Rolle als „Weltpatentgericht" durch ein sorgfältig begründetes Urteil untermauert. Das Urteil wird bei parallelen Verfahren in anderen Ländern hoffentlich Vorbildcharakter haben", kommentiert Horn den Verfahrensausgang. In dem Verfahren hat Heuking Kühn Lüer Wojtek eng mit ihrer WSG-Partnerkanzlei DORDA zusammengearbeitet.

Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts kann Hisky Rechtsmittel einlegen. (Update 31. Mai 2017: Zwischenzeitlich hat Hisky Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.) Über die von Hisky beim Bundespatentgericht eingereichte Patentnichtigkeitsklage ist noch nicht entschieden worden.

Die französische Echosens SA mit Sitz in Paris ist ein innovatives Unternehmen im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Geräten zur nicht-invasiven Diagnose von Gewebeveränderungen, insbesondere von Leberfibrosen. Auf dem deutschen Markt ist sie auch mit einer Tochtergesellschaft, der Echosens Deutschland GmbH mit Sitz in Bonn, tätig. Echosens hält zahlreiche Patente, und ist zudem exklusive Lizenznehmerin des Europäischen Patents EP 1 169 636 B1.

Das deutsche Verfahren ist Teil einer in Österreich begonnenen und von der Wiener Kanzlei DORDA geführten Auseinandersetzung rund um den Markteintritt von Hisky in den Europäischen Markt. In Österreich ist unter anderem ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Patentverletzung anhängig: Das Wiener Landesgericht für Strafsachen ordnete auf Antrag von Echosens eine Beschlagnahme des im April 2015 auf einem Kongress in Wien erstmals in Europa ausgestellten Geräts von Hisky an. Auf Ersuchen des Landesgerichts erstattete das Österreichische Patentamt ein Gutachten zur Rechtsbeständigkeit des Patentes. Dieses legte dar, dass sich das Patent als wahrscheinlich rechtsbeständig erweisen werde. Einige der in Österreich erlangten Beweismittel‎ wurden nun auch im Düsseldorfer Verfahren berücksichtigt.

Berater Echosens SA, Frankreich
Rechtsanwälte: Heuking Kühn Lüer Wojtek

Dr. Anton Horn,
Dr. Sabine Dethof,
Peter Horstmann (alle Patentrecht), alle Düsseldorf

Patentanwälte: COHAUSZ & FLORACK, Düsseldorf
Philipe Walter,
Michel Kaminsky

In den österreichischen Verfahren
Rechtsanwälte: DORDA, Wien

Axel Anderl,
Bernhard Heinzl

Patentanwälte: WILDHACK & JELLINEK, Wien
Michael Stadler

Inhouse
Sophie Ribes, Paris

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