28.05.2008Pressemeldungen

Mehr Erbrechte für Pflegende – klarere Regeln für das „Enterben”

Am 29. Mai findet im Bundestag die erste Lesung der „Erbrechtsreform” statt. Ziel der geplanten Änderungen ist es unter anderem, dass nahe Angehörige, die den Erblasser gepflegt haben, einen Bonus erhalten. Zudem sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für das so genannte „Enterben” ungeliebter Angehöriger praxistauglicher gestaltet werden.

Bei gesetzlicher Erbfolge haben Kinder, die ihre Eltern gepflegt haben, nach aktueller Rechtslage nur dann eine Chance auf finanziellen Ausgleich bei der Erbauseinandersetzung, wenn sie aufgrund der Pflegeleistung auf eigenes Einkommen verzichtet haben. Völlig unklar ist dabei, welchen Betrag sie verlangen können. „Die Festsetzung des jeweiligen Betrages birgt derzeit ein enormes Streitpotenzial und Prozessrisiko”, sagt Erbrechtsexperte Claus-Henrik Horn von der Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Angedacht ist nun, einen angemessenen Ausgleich durch Änderungen im Erb- und Pflichtteilsrecht zu erreichen. Ein Verzicht auf eigenes Einkommen soll zukünftig nicht mehr erforderlich sein. Pro Monat Pflegeeinsatz sollen, wenn der betroffene Elternteil in der höchsten Pflegestufe war, bis zu 1.432 Euro angerechnet werden können.

Ebenfalls reformiert werden sollen die Voraussetzungen für die die so genannte „Entziehung des Pflichtteils”. Erblasser, die solch einen radikalen Schritt gehen wollen, werden ihre Entscheidung bald nicht mehr auf einen „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel” stützen können. „Es wird Zeit, dass dieser wenig praxistaugliche Paragraph endlich fällt”, sagt Horn. Hinzu kommen soll dagegen die Möglichkeit der Pflichtteilsentziehung, wenn der Berechtigte wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde und für den Erblasser dessen Teilhabe an seinem Nachlass damit „unzumutbar” ist.

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