Neues Vergaberecht ist in Kraft
Seit dem 24. April 2009 gelten neue Spielregeln für Aufträge der öffentlichen Hand in Deutschland. Die Veröffentlichung des „Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ im Bundesgesetzblatt setzt den formalen Schlusspunkt unter eine jahrelange Reformdebatte.
Das Inkrafttreten bringt zahlreiche Änderungen mit sich. So besteht nun eine grundsätzliche Pflicht zur Losaufteilung auch für Privatunternehmen, wenn sie Unteraufträge vergeben. Zudem sind „vergabefremde“ Kriterien für den Zuschlag wie Umweltschutz oder Gleichberechtigung von Mann und Frau ausdrücklich zulässig. Auch die Rügepflichten für Bieter sind verschärft worden.
Das Gesetz versucht auch, Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand von der Vergabepflicht zu befreien. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die strenge Rechtsprechung vor allem des OLG Düsseldorf.
„Diese Erleichterung für städtebauliche Projekte der öffentlichen Hand ist zwar begrüßenswert, birgt jedoch das Risiko des Verstoßes gegen höherrangiges EU-Recht“, erläutert Vergabeexpertin Dr. Ute Jasper, Partnerin im Düsseldorfer Büro der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. „Da mittlerweile auch der EuGH mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf befasst ist, sollten Kommunen weiter ausschreiben, bis seine Entscheidung die Rechtslage klärt.“
Der GWB-Novelle soll bald die Reform des untergesetzlichen Regelungswerks folgen. Zur Jahresmitte 2009 sollen auch die Novellen der VgV, VOB/A, VOL/A und VOF in Kraft treten.