Patentstreit um Medizintechnik mit Heuking erfolgreich abgeschlossen
Mit seiner Entscheidung vom 4. Februar 2020 hat der Bundesgerichtshof, Deutschlands oberstes Gericht in Patentsachen, einen Antrag des chinesischen Unternehmens Hisky Medical Technologies Co. Ltd. abgewiesen. Dies hat zur Folge, dass das vom französischen Unternehmen Echosens S.A. im März 2018 erwirkte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf nunmehr rechtskräftig ist. Durch dieses Urteil wurde Hiskys Produkt „FibroTouch – FT-1000“ vom deutschen Markt verbannt, und zwar wegen der Verletzung des deutschen Teils des VCTE-Patents EP 1 169 636 B1 von Echosens.
Das französische Unternehmen Echosens ist ein führender Anbieter nicht-invasiver medizinischer Geräte zur Untersuchung chronischer Lebererkrankungen mittels FibroScan®, einem Gerät, das die patentierten und validierten Methoden VCTE™ zur Messung der Leberelastizität und CAP™ zur Diagnose von Lebersteatose einsetzt.
Echosens wurde während des gesamten Verfahrens durch das Team für Patentstreitigkeiten der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek mit Unterstützung der Patentanwälte von COHAUSZ & FLORACK vertreten, im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof außerdem durch Dr. Reiner Hall.
In Österreich ist noch ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Verletzung des österreichischen Teils des gleichen europäischen Patents EP 1 169 636 B1 und der Marke FibroScan® anhängig.
Anwälte bei Heuking:
Dr. Anton Horn
Dr. Sabine Dethof
Rechtsanwalt beim BGH:
Dr. Reiner Hall
Siehe auch die Pressemitteilungen zu den früheren Urteilen: