18.10.2021Pressemeldungen

Prospitalia setzt sich mit Heuking dreifach erfolgreich gegen ausschreibungslose Auftragsvergaben durch

Die Prospitalia GmbH (Prospitalia), führende Einkaufsgesellschaft im Krankenhaussektor, obsiegt mit Heuking Kühn Lüer Wojtek in mehreren Nachprüfungsverfahren aus Anlass von Verträgen der EK-UNICO GmbH (EK-UNICO), denen keine EU-Ausschreibungen vorausgingen.  

Mit Beschluss vom 15. Oktober 2021 bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass der so geschlossene Dienstleistungsvertrag zwischen der EK-UNICO und einem Universitätsklinikum aus dem Jahr 2020 unwirksam ist. Schon die Vergabekammer Baden-Württemberg hatte auf Antrag von Prospitalia festgestellt, dass der Vertrag gegen vergaberechtliche Vorgaben verstieß. Das Rechtsmittel der EK-UNICO blieb erfolglos. Einen vergleichbaren Vertrag hatte die Vergabekammer Sachsen im Mai 2021 für vergaberechtswidrig und unwirksam befunden. Die Vergabekammer Münster hatte im Jahr 2020 einen weiteren Vertrag mit EK-UNICO-Beteiligung kurz vor dessen Abschluss mangels EU-weiter Ausschreibung untersagt. 

„Die Rechtsauffassung von Prospitalia, dass hier mehrfach unzulässig in den Wettbewerb eingegriffen wurde, ist jedes Mal rechtskräftig bestätigt worden“, so Dr. Matthias Kühn, der die Prospitalia in allen drei Fällen vor den Nachprüfungsinstanzen erfolgreich beriet und vertrat.  

Dr. Matthias Kühn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht, berät laufend bundesweit öffentliche Auftraggeber und europäische Unternehmen in Fragen des Vergaberechts und des Wettbewerbsrechts, sowie bei Gestaltung und Durchführung von Government Contracts. 

Das Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek zählt seit Jahren zu den Marktführern im Vergaberecht. Die Anwälte belegen die besten Plätze in einschlägigen deutschen und internationalen Anwaltsrankings.

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