Rechtsposition der Hansestadt Hamburg bei der Elbphilharmonie gestärkt
Seit mehr als zwei Wochen ist das Projekt Elbphilharmonie in den Schlagzeilen. Grund hierfür: Der Baukonzern HOCHTIEF macht Nachforderungen im dreistelligen Millionenbereich geltend. Bisherige Verhandlungsgespräche führten nicht zu einer Einigung zwischen der Stadt und dem Baukonzern.
Ein Scheitern der Verhandlungen wird auf Seiten der Politik jedoch nicht ausgeschlossen. Deshalb hat Staatsrat Reinhard Stuth das Vertragspaket der Elbphilharmonie extern überprüfen lassen. In der WELT vom 19.09.2008 wird er zitiert: „Im Vertrag, den wir nochmals haben prüfen lassen und der als sehr gut bewertet wird, gibt es keine Ausstiegsklausel, sondern es würde in diesem Fall ein Schiedsgutachterverfahren eingeleitet. Das wäre für beide Seiten langwierig und teuer.”
Die gesamte Konzeption und rechtliche Begleitung des Vergabeverfahrens sowie die Erstellung der Verträge oblag Dr. Ute Jasper aus dem Düsseldorfer Büro von Heuking Kühn Lüer Wojtek.