Vertikale Wettbewerbsbeschränkungen: HRS-Bestpreisklausel kartellrechtswidrig
Das Verfahren „HRS-Bestpreisklauseln“ betraf eine Meistbegünstigungsklausel, deren Umsetzung vom Bundeskartellamt untersagt wurde. Es zeigt, dass das Amt auch vertikale Wettbewerbsbeschränkungen (außerhalb der bekannten Preisbindungsfälle) erfolgreich ins Visier nimmt.
Im konkreten Fall hatte das Hotelbuchungsportal "HRS" seine Vertragshotels vertraglich verpflichtet, auf HRS stets den niedrigsten Hotelpreis sowie die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen anzugeben. Die Hotels durften danach keine gleich günstigen Konditionen auf anderen Hotelportalen (z.B. auf hotel.de etc.) sowie im Eigenvertrieb anbieten. Das Verfahren wurde von einem kleinen Hotelunternehmen initiiert, das sich beim Amt beschwert hatte. Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat die vom Amt erlassene Abstellungsverfügung mit Beschluss vom 9. Januar 2015 bestätigt (die Rechtsbeschwerde zum BGH wurde zugelassen).
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Update Kartellrecht (PDF, 266 KB).