Schon vergeben?

Der Vergaberecht-Podcast von HEUKING

Unter dem Titel „Schon vergeben – Der Vergaberecht-Podcast von HEUKING“ erklärt der Podcast alle zwei Wochen praxisnah und auch für Einsteiger verständlich die Grundzüge des Vergaberechts.

03.05.2022

Extra: Plötzlich knappe Rohstoffe und teure Energie – was tun?

In der zweiten Extra-Ausgabe unseres Vergaberechts-Podcasts werfen Dr. Ute Jasper, Dr. Christopher Marx und Philip Berger einen Blick auf Preissteigerungen und Lieferengpässe. Anschaulich und praxisnah zeigen sie Handlungsmöglichkeiten und rechtliche Grenzen in Folge des Ukrainekrieges und des Lockdowns in China sowie vergabe- und vertragsrechtliche Regelungsmöglichkeiten während und nach Vergabeverfahren.

Der Krieg in der Ukraine führt zu stark steigenden Preisen für Rohmaterialien und Vorprodukte und mit dem lockdownbedingten Containerstau im Hafen von Shanghai wartet schon die nächste Herausforderung für die internationalen Lieferketten. Die Entwicklungen stellen Unternehmen vor Herausforderungen und zwingen Auftraggeber zur Reaktion. Sowohl das Vertrags- als auch das Vergaberecht sehen Sonderregelungen vor, die es ermöglichen, kurzfristig und flexibel auf Entwicklungen zu reagieren. 

Auftraggeber können die Vergabeunterlagen vergleichsweise unproblematisch an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen, etwa indem sie Preisgleitklauseln aufnehmen. In laufenden Vergabeverfahren müssen sie die vergaberechtlichen Vorgaben beachten und – je nach Verfahrensart und -stadium – Änderungen angemessen bekanntmachen sowie Fristen verlängern oder das Verfahren zurückversetzen. Auch nach der Auftragsvergabe haben öffentliche Auftraggeber noch Handlungsoptionen. Sie können wegen Störung der Geschäftsgrundlage berechtigt und sogar verpflichtet sein, Preise oder Bedingungen anzupassen. Doch auch unterhalb dieser Schwelle können Auftraggeber Verträge nach vergaberechtlichen Sonderregeln ändern. 

Insgesamt haben Auftraggeber große Handlungsspielräume, gleichzeitig lauern aber auch Gefahren und Unsicherheiten. Zwar haben verschiedene Ministerien in Erlassen und Rundschreiben Leitlinien und Anwendungshinweise veröffentlicht, die für mehr Rechtssicherheit sorgen und für weitreichende Handlungsmöglichkeiten im Angesicht der jüngsten Entwicklungen sprechen. Zwingend müssen Auftraggeber aber die Voraussetzungen und Grenzen für Anpassungen im Einzelfall präzise prüfen und ihre Entscheidungen gut begründen und dokumentieren. 

Mehr finden Sie in unserem Sonder-Newsletter. Sollten Sie weitere Fragen haben oder kurzfristig Unterstützung benötigen, laden wir Sie herzlich ein, an unserer kostenlosen Veranstaltung „Rohstoffmangel und Lieferprobleme – wie reagieren Auftraggeber?“ am 19.05.2022 in Düsseldorf teilzunehmen. Anmelden können Sie sich für die Veranstaltung per E-Mail an newsoeffentlichersektor(at)heuking.de.

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