Bereich Personal
Digitale Transformation
Die Arbeitswelt ist besonders vom digitalen Wandel betroffen. Neue Technologien halten Einzug und die Arbeit wird vernetzter, digitaler sowie flexibler. Nicht nur Aufgabenprofile ändern sich, sondern auch Abläufe und sogar Berufsbilder. Neben dem Einsatz neuer Softwareapplikationen werden daher häufig tiefgreifende Änderungen der Organisations- und Führungsstrukturen notwendig. Besonders praxisrelevant in unserer Beratung sind hierbei die Themen Arbeitnehmerdatenschutz, Arbeitszeitfragen und der Einsatz von Big Data.
Digitalisierte Arbeitswelt
Die Arbeitswelt wandelt sich schnell. Wir beraten Sie zu den Themen Arbeitnehmerdatenschutz, Arbeitszeitfragen und dem Einsatz von Big Data.
Arbeitnehmerdatenschutz
Der Einsatz neuer Technologien bedeutet häufig auch eine tiefere Einsicht in interne Geschäftsprozesse und damit auch die individuelle Tätigkeit der Mitarbeiter. Dies führt zwar im Regelfall zu einer Optimierung von Abläufen und einer Kostenreduzierung, muss jedoch auch im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter bewertet werden. Wir prüfen für unsere Mandanten die Auswirkungen zum Einsatz neuer Technologien und schaffen die notwendigen Rechtsvoraussetzungen für eine rechtskonforme Verarbeitung. Notfalls stimmen wir uns bei Zweifelsfragen mit den Aufsichtsbehörden ab, um weitere Rechtssicherheit zu erlangen.
Arbeitszeitfragen
Durch die Ermöglichung von Home- und Mobile Office verschwimmen die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben. Dabei müssen auch die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden, insbesondere die des Datenschutzes und des Arbeitszeitgesetzes. Denn bei Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitszeiten drohen Sanktionen der Aufsichtsbehörden. Wir entwickeln für unsere Mandanten Datenschutz- und Arbeitszeitkonzepte, so dass auch im Falle späterer Audits alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können.
Algorithmusbasiertes Bewerbungsverfahren
Der Bewerbungsprozess wird heute zunehmend mithilfe von algorithmusbasierten Systemen automatisiert, um eine bessere und schnellere Entscheidung treffen zu können. Neben der damit verbundenen Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten, die datenschutzrechtliche Fragestellungen berühren, begründet der Einsatz solcher technischer Optimierungsverfahren die Gefahr des Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz („AGG“), denn der Einsatz knüpft mit seinen Auswahlmethoden häufig mittelbar an unzulässige Kriterien oder Vorurteile an. Zudem besteht die Gefahr von Fehlgewichtungen. Wir überprüfen für unsere Mandanten den Einsatz von Software-Algorithmen im Bewerbungsverfahren und die damit einhergehenden Prozesse auf die Vereinbarkeit mit datenschutz- und arbeitsrechtlichen Gesetzesanforderungen, insbesondere auf die Einhaltung des AGG.