08.08.2012Pressemeldungen

Bankenveranstaltung 2012 bei Heuking Kühn Lüer Wojtek: Stärkung der Gläubigerautonomie durch ESUG?

Seit dem 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Diese Insolvenzrechtsreform wurde damit beworben, dass die Gläubigerautonomie gestärkt werde. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gilt es, ein Zwischenfazit sowohl aus finanzrechtlicher als auch insolvenzrechtlicher Sicht zu ziehen. Sind die Gestaltungsmöglichkeiten der Gläubiger, hier insbesondere der Finanzgläubiger, tatsächlich gewachsen?

Diese und weitere Fragen klären Dr. Stefan Proske und Dr. Guido Hoffmann, Partner der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, im Rahmen einer Bankenveranstaltung in Berlin. „Zwischenzeitlich liegen erste praktische Erfahrungen mit dem ESUG und auch eine vertiefte theoretische Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen vor. Beide Aspekte werden dargestellt und für die Bankpraxis aufbereitet“, so Proske zu seinem Vortrag über den „Gläubigereinfluss im Insolvenzverfahren nach ESUG“. Hoffmann referiert zu dem Thema „Interessendurchsetzung innerhalb des Gläubigerkonsortiums“. Sein Vortrag beleuchtet die Handlungsmöglichkeiten eines Gläubigers beziehungsweise einer Gläubigergruppe innerhalb eines Bankenkonsortiums und geht dabei insbesondere auf Intercreditor-Vereinbarungen ein. „Die Kehrseite der Risikoteilung ist die Abstimmungspflicht im Konsortium“, so Hoffmann zum Kern seines Vortrags.
 
Die Veranstaltung beginnt am 6. September 2012 um 16 Uhr in Berlin. Anfragen und Anmeldungen werden unter i.kessler@heuking.de entgegen genommen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bankenveranstaltung 2012.

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