Beschlagnahme auf der Internationalen Funkausstellung in Berlin war rechtswidrig
Die Bilder einer groß angelegten Aktion der Berliner Staatsanwaltschaft auf der Internationalen Funkausstellung (29.08 – 03.09.2008) erregten über die deutschen Grenzen hinaus Aufsehen. Kein Wunder, wurden doch mit einem massiven Aufgebot bewaffneter Zollbeamter auf über 60 Messeständen Produkte wegen „vorsätzlicher Patentverletzung” beschlagnahmt. Die deutsche Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek hat noch am Tag der Aktion für einen betroffenen Mandanten umgehend Beschwerde beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten eingelegt.
Das Amtsgericht wollte seine Entscheidung zwar nicht korrigieren, aber jetzt gab das Landgericht Berlin den Anwälten recht: Die Beschlagnahme war rechtswidrig (Beschluss vom 18. September 2008, Az. 523 Qs 112/08). Grund ist die ungenaue sogenannte „Beschlagnahmeanordnung”. Die beteiligten Zollbeamten wussten schlicht nicht, was sie auf den einzelnen Ständen mitnehmen sollten und was nicht. Das hatte zur Folge, dass alle Produkte beschlagnahmt wurden, also auch solche, bei denen eine Patentverletzung technisch nicht in Betracht kam.
Die Berliner Richter stimmten den Anwälten von Heuking Kühn Lüer Wojtek zu, dass eine derart ungenaue Anordnung, die den Zollbeamten einen so großen Beurteilungsspielraum belässt, rechtswidrig sei. Zudem entschied das Landgericht, dass die Frage, ob die Produkte patentverletzend sind, nur von einer sachkundigen Person beurteilt werden könne.
Beteiligte Anwälte auf Seiten von Heuking Kühn Lüer Wojtek:
- Dr. Matthias Kühn, Berlin (Beweissicherung vor Ort)
- Melanie Künzel, LL.M., Düsseldorf (Patentrecht, Einreichung der Beschwerde)
- Zhenzhou Ma, Düsseldorf (Chinese Desk)