14.03.2017PressemeldungenNeuigkeitenDatenschutz

EU-Datenschutzgrundverordnung – Heuking Kühn Lüer Wojtek hilft handeln

Noch 467 Tage (Stand 14. März 2017) haben Unternehmen, um sich auf das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Am 25. Mai 2018 wird die Verordnung anwendbar sein und an die Stelle des bisher geltenden deutschen Datenschutzrechts treten. Der zeitliche und personelle Aufwand zur Vorbereitung auf die DSGVO wird innerhalb der Unternehmen oft unterschätzt. Dabei sind von der DSGVO alle betroffen, die personenbezogene Daten, wie Kunden- oder Mitarbeiterdaten, erheben, verarbeiten und nutzen – ob als Verantwortliche oder als Auftragsverarbeiter.

Die Task Force „Datenschutz“ der wirtschaftsberatenden Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek möchte Unternehmen bei den Vorbereitungen auf die DSGVO unterstützen, um im Mai 2018 „compliant“ mit der Verordnung zu sein. Insbesondere die Informations- und Dokumentationspflichten sind ab dem kommenden Jahr im Vergleich zu der derzeit geltenden Rechtslage erheblich umfangreicher. Verstöße gegen die DSGVO werden zudem mit stark erhöhten Bußgeldern bestraft.

Wenn Sie Interesse an einer individuellen Beratung oder an weiterführenden Informationen oder zur Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen haben, sprechen Sie uns gerne an. Unsere Task Force steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um eine Analyse des Bedarfs und des Umfangs von erforderlichen Anpassungen in Ihrem Hause durchzuführen.

Informationen finden Sie auch auf unserer Microsite Datenschutz. Dort finden Sie auch die Termine unserer nächsten Veranstaltungsreihe zu dem Thema.

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