EU-Patent Alert #1/2014 – ein Jahr nach Unterzeichnung des Übereinkommens
Das maßgebliche Übereinkommen zur Schaffung des EU-Patents wurde vor genau einem Jahr, nämlich am 19. Februar 2013, unterzeichnet. Nach wie vor hat bisher nur Österreich dieses Übereinkommen ratifiziert. Zum Inkrafttreten bedürfte es der Ratifizierung durch mindestens 13 Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich. In Frankreich hat der Senat bereits am 21. November 2013 zugestimmt, so dass jetzt nur noch der Beschluss der Nationalversammlung fehlt.
Aber weder in Deutschland noch im Vereinigten Königreich sind bisher entsprechende parlamentarische Verfahren eingeleitet worden. Anfang Februar 2014 äußerte Alice Pezard, französisches Mitglied des Drafting Committee on Rules of Procedure for the UPC, in einem Vortrag in München ihre persönliche Einschätzung, dass das System wahrscheinlich nicht vor 2018 funktionsfähig sein könne. Es ist also nach wie vor nicht sicher, ob, wann und wie die Regelungen zum EU-Patent in Kraft treten werden.
Aus diesem Anlass haben wir unsere ausländischen Kollegen gefragt, wie die Diskussion in den Ländern verläuft, die bisher nicht oder nur eingeschränkt beim EU-Patent mitwirken (Italien, Kroatien, Polen und Spanien). Die Antworten zeigen: Italien wird möglicherweise seine Vorbehalte aufgeben. Bei Kroatien, Polen und Spanien ist dies jedoch bis auf weiteres nicht zu erwarten.
Die detaillierten Lageberichte finden Sie auf unserer Schwerpunktseite zum EU-Patent.