24.06.2016PressemeldungenEuropean Unitary PatentNeuigkeiten

EU-Patent Alert #3/2016 – Brexit - und kein EU-Patent!

Durch den Brexit ist auch das EU-Einheitspatent gescheitert. Es gibt zwar theoretische Szenarien, wie es noch in Kraft treten könnte. Aber sie werden wohl theoretisch bleiben. Es ist schlicht undenkbar, dass ein Standort der Zentralkammer in London und damit außerhalb der EU beheimatet wäre. Es macht auch wenig Sinn, das Gerichtssystem in Kraft treten zu lassen, während das Vereinigte Königreich noch EU-Mitglied ist, und später das Ausscheiden und den Umzug der Londoner Zentralkammer zu regeln. Selbst wenn das Vereinigte Königreich jetzt das Abkommen noch ratifizieren sollte – wird es Deutschland tun? Derzeit spricht sehr wenig dafür.  

Um das EU-Patent zu retten, wären also Neuverhandlungen nötig. Es müsste unter anderem geklärt werden, wo die bisher in London geplante Zentralkammer ihren Sitz haben soll. Ferner müsste entschieden werden, ob die Jahresgebühren wegen des geringeren territorialen Geltungsbereichs zu reduzieren sind. Ob diese Verhandlungen erfolgreich sein werden, oder ob der Sinn eines Europäischen Einheitspatents gänzlich in Frage gestellt wird, bleibt abzuwarten.

Denkbar ist auch ein kompletter Neustart, als echtes Gemeinschaftspatent. Viele der komplizierten Regelungen zum EU-Einheitspatent beruhten auf Kompromissen mit abweichenden englischen Rechtstraditionen und mit britischen Vorbehalten gegen eine starke Rolle der Europäischen Gerichtshofs. Wenn diese Kompromisse jetzt nicht mehr erforderlich sein sollten, stellt sich der Rahmen für eine europäische Neuregelung des Patentrechts anders dar.

Am kommenden Dienstag geben wir in kurzen Telefonkonferenzen einen Überblick „Brexit und IP“. Anmeldungen sind noch möglich, siehe die Hinweise am Ende dieses Alerts.
 
Vor dem Hintergrund des Brexit ist es leider nur eine Randnotiz, dass am 03. Juni 2016 Bulgarien als zehnter Mitgliedsstaat das Abkommen ratifiziert hatte.

Einladung

Di, 28.06.2016: „Brexit und IP“ - per Telefonkonferenz
9 Uhr (englisch) - 11 Uhr (deutsch) - 15 Uhr (deutsch) - 18 Uhr (englisch)

  • "Leave" hat gewonnen: Ist das EU-Patent gescheitert? Fällt das Doppelpatentierungsverbot? Sollte man Patente, Marken und Designs jetzt separat für das Vereinigte Königreich anmelden? Wie ist der weitere Ablauf?

20 Minuten Vortrag, 10 Minuten Q&A. Kostenlos, unverbindlich. Anmeldung per Email an patent(at)heuking.de mit der gewünschten Uhrzeit. Einwahldaten werden dann zugesandt.

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Ansprechpartner

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