EuGH kippt HOAI – ab sofort Preiswettbewerb für Architekten und Ingenieure
Der Europäische Gerichtshof hat die Mindest- und Höchstvergütung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gekippt. Damit ist erstmals in Deutschland ein echter Preiswettbewerb für Leistungen von Architekten und Ingenieuren möglich (Urteil vom 04.07.2019, C 377-17).
Die Honorarordnung HOAI schrieb bislang zwingende Ober- und Untergrenzen für Vergütungen der Architekten und Ingenieure vor. Dies verstößt – so der EuGH – gegen die EU-Richtlinie zur Dienstleistungsfreiheit.
Weder die Mindest- noch die Höchstsätze der HOAI sind verhältnismäßig. Die Bundesregierung vertrat im Rechtsstreit die Ansicht, dass die Mindestsätze Qualitätsstandards und den Verbraucherschutz absichern. Dies überzeugte das Gericht nicht, da die HOAI nur für Architekten und Ingenieure gilt. Entsprechende Planungsleistungen können aber auch andere Dienstleister erbringen, die ihre fachliche Eignung nicht nachweisen müssen.
Auch die Höchstpreise der HOAI gehen laut EuGH zu weit. Um die Verbraucher zu schützen reichten „Preisorientierungen“ für Leistungen von Architekten und Ingenieuren aus. Die würden den Markt weniger einschränken.
„Die Folgen des Urteils sind enorm“, kommentiert Rechtsanwalt Christopher Marx aus Düsseldorf. „Der deutsche Verordnungsgeber muss nun die HOAI europarechtskonform überarbeiten. Bestehende Verträge, die auf die HOAI Bezug nehmen, haben allerdings weiter Bestand. Jedoch können Architekten und Ingenieure nicht mehr den Mindestsatz nach der HOAI gerichtlich einfordern, wenn sie zuvor eine niedrigere Vergütung vereinbart haben.“
Ute Jasper, Spezialistin für Großprojekte von Bund, Ländern und Gemeinden weist darauf hin: „Ab sofort dürfen private Bauherren Preiswettbewerb für Architekten zulassen, die öffentliche Hand muss es sogar tun.“ Das wirkt sich auf alle laufenden öffentlichen Bauvorhaben aus.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Seminar EuGH kippt HOAI am 25. Juli 2019 in Düsseldorf.
Das Dezernat Öffentlicher Sektor und Vergabe um Ute Jasper zählt seit Jahren zu den drei besten Vergaberechts-Sozietäten. Es berät seit 1991 bei Vergaben, Umstrukturierungen, Großprojekten und Kooperationen der öffentlichen Hand und hat mehrere hundert Groß-Projekte von Bund, Ländern und Kommunen und deren Tochtergesellschaften mit einem Volumen von insgesamt mehr als € 20 Mrd. Euro begleitetet, ohne, dass bisher ein Verfahren erfolgreich angegriffen wurde.
Dr. Ute Jasper ist eine der bekanntesten Anwältinnen für Vergabe- und Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand. Sie berät Bundes- und Landesministerien, Kommunen und Unternehmen, besonders bei innovativen und komplexen Projekten. Ute Jasper leitet das Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ von Heuking Kühn Lüer Wojtek. Sie hält seit Jahren Rang 1 im Ranking Vergaberecht des JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien 2017/2018 und ist laut „Kanzleien in Deutschland“ für Infrastruktur die „erste Adresse am Markt“. Im Oktober 2016 wurde sie mit ihrem Team mit dem JUVE Award für Regulierte Industrien ausgezeichnet.
Dr. Christopher Marx ist Rechtsanwalt in der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“, Düsseldorf. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der vergaberechtlichen Betreuung komplexer und innovativer Projekte sowie in der zivilrechtlichen Vertragsgestaltung.