Fortführungsvereinbarungen erfolgreich verhandelt: Bahnunternehmen Abellio setzt Betrieb fort
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), der Nahverkehr Rheinland (NVR) sowie das Land Baden-Württemberg haben mit Gesellschaften der Abellio-Gruppe zwei Fortführungsvereinbarungen verhandelt, die den Verkehr auf den von Abellio betriebenen Linien sicherstellen. Abellio betreibt in Nordrhein-Westfalen u.a. die RRX-Linien RE 1 und RE 11 sowie die S-Bahn Rhein-Ruhr. In Baden-Württemberg befährt Abellio Strecken im Stuttgarter Netz/Neckartal. Mehrere Gesellschaften der Abellio-Gruppe befanden sich seit dem 30. Juni 2021 in einem Schutzschirmverfahren. Die Heuking-Teams um Dr. Ute Jasper und Prof. Dr. Georg Streit haben den VRR, den NWL und den NVR sowie das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, die alle Verträge mit dem Nahverkehrsanbieter Abellio haben, im Rahmen der beiden Fortführungsvereinbarungen für die Strecken in Nordrhein-Westfalen bzw. Baden-Württemberg beraten. Seit 1. Oktober befinden sich die betroffenen Gesellschaften der Abellio-Gruppe in einem regulären Hauptverfahren in Eigenverwaltung.
„Die Fortführungsvereinbarungen sind ein guter und wichtiger Schritt für die weiteren Gespräche. Sie geben uns einen Zeitrahmen, in dem wir eine langfristige Perspektive über die Möglichkeit von Anpassungen der Verträge zwischen den Aufgabenträgern und Abellio erarbeiten können. Zugleich wird in dieser Zeit der Betrieb der Linien sichergestellt“, so Dr. Ute Jasper. Prof. Dr. Georg Streit ergänzt: „Die nun getroffenen Vereinbarungen ermöglichen die Fortführung der Unternehmen über die Schutzschirmphase hinaus im eröffneten Verfahren. Damit ist ein wichtiger Schritt getan und der Nachweis erbracht, dass trotz der Insolvenz gemeinsame Lösungen möglich sind“.
Die Fortführungsvereinbarung in Baden-Württemberg gilt bis Ende Dezember 2021 und diejenige in Nordrhein-Westfalen zunächst bis Ende Januar 2022. Zur Absicherung eines weiterhin effektiven SPNV werden nun langfristige Lösungen erarbeitet.
Das Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek zählt seit Jahren zu den Marktführern im Vergaberecht. Die Anwälte belegen die besten Plätze in einschlägigen deutschen und internationalen Anwaltsrankings. Sie beraten seit 1991 bei Vergaben, Umstrukturierungen, Großprojekten und Kooperationen der öffentlichen Hand und haben mehrere hundert Groß-Projekte von Bund, Ländern und Kommunen und deren Tochtergesellschaften mit einem Volumen von insgesamt mehr als € 40 Mrd. Euro begleitetet, ohne dass bisher ein Verfahren erfolgreich angegriffen wurde.
Dr. Ute Jasper ist eine der bekanntesten Anwältinnen für Vergabe- und Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand. Sie berät Bundes- und Landesministerien, Kommunen und Unternehmen, besonders bei innovativen und komplexen Projekten. Ute Jasper ist Partnerin der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek und leitet dort das Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“. Sie hält mit ihrem Team seit Jahren Rang 1 im Ranking Vergaberecht des JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien und ist laut „Kanzleien in Deutschland“ für Infrastruktur die „erste Adresse am Markt“. Im Oktober 2016 wurde sie mit ihrem Team mit dem JUVE Award für Regulierte Industrien ausgezeichnet.
Prof. Dr. Georg Streit ist Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek und Leiter der Praxisgruppe Restrukturierung. 2020 hatte er unter anderem die Restrukturierung der Esprit-Gruppe rechtlich begleitet. Zuletzt wurde er von dem internationalen Handbuch Chambers Europe 2021 im Bereich Restructuring/Insolvency sowie vom Handelsblatt in der Kategorie „Deutschlands beste Anwälte 2021“ im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht empfohlen.