Heuking begleitet artec bei erster Wandelschuldverschreibung nach eWpG
Ein Team um den Kölner Rechtsanwalt Christopher Görtz hat die artec technologies AG bei der ersten Krypto-Unternehmenswandelanleihe rechtlich beraten. Die Anleihe kann ab sofort über die Digital Assets-Serviceplattform Tradias gezeichnet werden. Die Emission als Kryptowertpapier nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) markiert den Beginn einer neuen Ära für Unternehmenswandelanleihen.
Die Emission hat ein Volumen von EUR 1.999.984,00 und kann von institutionellen und privaten Anlegern gezeichnet werden. Das elektronische Wertpapier hat eine Laufzeit von drei Jahren und einen Zinssatz von 3 Prozent. Der Nennbetrag der als Kryptowertpapier ausgegebenen Wandelschuldverschreibung beträgt EUR 28. Gezeichnet werden kann bereits ab einem Kryptowertpapier. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Pflichtwandlung der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Krypto-Unternehmenswandelanleihen in artec-Aktien zu einem Wandlungspreis von EUR 2,80 je Aktie und im Verhältnis 1 zu 10 – vorbehaltlich einer Anpassung gemäß den Anleihebedingungen.
Den Emissionserlös möchte artec zur Finanzierung des weiteren Wachstums verwenden, insbesondere im BOS-Geschäft. artec hat in den vergangenen Jahren cloudbasierte Software und Systemlösungen zur Kriminalitätsbekämpfung und Terrorabwehr entwickelt.
Die börsennotierte artec technologies AG mit Sitz in Diepholz entwickelt und produziert innovative Software- und Systemlösungen für die Übertragung, Aufzeichnung und Auswertung von Video-, Audio- und Metadaten in Netzwerken und Internet. artec bietet seinen Kunden einen Komplettservice sowohl für die Standardprodukte als auch die Sonderentwicklungen und Cloud-Dienste an. Kunden sind nationale und internationale Broadcastunternehmen, Medienhäuser, Sicherheitsbehörden und Industrieunternehmen.
Als Emissionsbegleiter wurde die Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG mandatiert, die in Zusammenarbeit mit der Tradias GmbH unter der Marke Tradias eine Plattforminfrastruktur zur Begebung und Handel von Krypto-Assets unter Einschluss von Kryptowertpapieren nach dem eWpG betreibt. Tradias und Bankhaus Scheich werden einen Sekundärhandel der Krypto-Unternehmensanteile der artec technologies auf der Tradias-Plattform eröffnen. Rechtlich begleitet wurde das Bankhaus von Waldeck Rechtsanwälte.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Pressemeldung vom 9. Dezember 2021.
Berater artec technologies AG
Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Christopher Görtz (Federführung),
Dr. Thorsten Kuthe,
Anna Richter, LL.M., (alle Kapitalmarktrecht), alle KölnBerater Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG
Waldeck Rechtsanwälte, Frankfurt am Main:
Dr. Hendrik Pielka,
Jan Liepe (beide Banking)