Heuking Kühn Lüer Wojtek begleitet das ZDF bei Vergabeverfahren zum „Drei Stufen Test“
Im Rahmen des „Beihilfe-Kompromisses“ hat die Europäische Kommission den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland strenge Vorgaben für ihre Internet-Angebote gemacht. Mithilfe eines „Drei-Stufen-Tests“ müssen die Anstalten belegen, dass das jeweilige Internet-Angebot zur Grundversorgung gehört. Hierzu sind neutrale Gutachten vorzulegen.
Der Fernsehrat des ZDF hat am 30. Juni 2009 mit der Ausschreibung dieser Gutachten begonnen. Vergaberechtlich beraten wird das ZDF hierbei von Heuking Kühn Lüer Wojtek. Zuständiger Partner: Dr. Martin Schellenberg, Büro Hamburg.