Heuking Kühn Lüer Wojtek berät bei Bankenskandal in Berlin
Am 29. Juli 2005 hat vor der 36. Wirtschaftsstrafkammer (Vorsitzender Richter am Landgericht Hoch) des Landgerichts Berlin einer der größten Wirtschaftsprozesse in Deutschland begonnen. Die Staatsanwaltschaft, in der Anklage vertreten durch Vera Junker, wirft 13 Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie einem Bereichsleiter der BerlinHyp (Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG) – zu Unrecht – schwere Untreue vor.
Sie sollen dem Immobilienkonzern Aubis ohne ausreichende Bonitätsprüfung unzureichend besicherte Kredite für den Ankauf und die Modernisierung von Plattenbauten in den neuen Bundesländern gewährt und dadurch gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen haben.
Im Zentrum des medialen Interesses steht der von Cord Henrich Heinichen (Heuking Kühn Lüer Wojtek) als Wahl- und Wolfgang Müllenbrock (Römermann) als Pflichtverteidiger verteidigte Klaus-Rüdiger Landowsky – einstiger CDU-Fraktionsvorsitzenden im Berliner Abgeordnetenhaus und Vorstandssprecher der BerlinHyp. Mitangeklagt ist unter anderem das ehemalige BerlinHyp-Vorstandsmitglied Jürgen Noack, der von Axel Weimann, Berlin, und Amadeus Meisse, Heuking Kühn Lüer Wojtek, verteidigt wird.
Die auf den Anklagevorwurf gestützten Schadensersatzklagen der BerlinHyp gegen die Angeklagten Blümel, Landowsky und Noack hatte das Kammergericht bereits vor Eröffnung des Hauptverfahrens in zweiter Instanz rechtskräftig mit der Begründung abgewiesen, dass den Angeklagten bei der Kreditvergabe keine Verstöße gegen ihre Sorgfaltspflichten als Vorstandsmitglieder vorzuwerfen seien.