18.05.2009Pressemeldungen

Heuking Kühn Lüer Wojtek gewinnt erste gerichtliche Auseinandersetzung zum Sparkassengesetz NRW

Sparkassenvorstände müssen Bezüge offenlegen

Erstmals war die Auseinandersetzung um die Offenlegung der Bezüge der Sparkassenvorstände Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Das Landgericht Köln wies am 15. Mai 2009 den dort gestellten Antrag des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse zurück. Zur Begründung führte das Landgericht insbesondere an, der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen sei zum Erlass dieser Vorschrift berechtigt. Zudem verletze das Gesetz die Vorstände der Sparkassen nicht in ihren Grundrechten. Denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde im Hinblick auf das Interesse der Allgemeinheit an der Transparenz der Bezüge der Vorstandsmitglieder von Sparkassen in verfassungsrechtlich zulässiger Weise eingeschränkt.

Die Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek hat zwei Sparkassen im Bezirk des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes erfolgreich in dem von den eigenen Vorständen angestrengten Gerichtsverfahren vertreten.

Vorausgegangen war die Klage zweier Vorstände gegen die Vorschrift zur Offenlegung der Bezüge von Vorstandsmitgliedern. Gegenstand der Verfahren war die Ende des vergangenen Jahres von dem nordrhein-westfälischen Landesgesetzgeber neu eingeführte Regelung im Sparkassengesetz NRW, wonach die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder im Geschäftsbericht der Sparkassen im Land NRW gesondert ausgewiesen werden müssen.

In den Gerichtsverfahren hatten die Vorstandsmitglieder versucht, die Aussetzung des Vollzuges des Sparkassengesetzes zu erreichen. Dazu führten sie die Verfassungswidrigkeit der Vorschrift an und vertraten die Auffassung, der nordrhein-westfälische Gesetzgeber sei zum Erlass dieser Vorschrift nicht berechtigt gewesen. Zudem werde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Auffassung der Vorstände verletzt.

Einen weiteren an das Verwaltungsgericht Düsseldorf gerichteten Antrag zog ein Vorstandsmitglied selbst zurück, nachdem der Antrag nach entsprechendem Vortrag der Anwälte bei Gericht keine Aussicht auf Erfolg mehr zu haben schien.

Die Sparkassen wurden in den Verfahren gegen ihre Vorstände von den Rechtsanwälten Dr. Peter Kamphausen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner, und Bastian Gierling, Associate (beide Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf) vertreten.

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