Neuer Vertrag zwischen VRR und Deutscher Bahn unterzeichnet
Nach der Zustimmung des Verwaltungsrats des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und der zuständigen Gremien der DB ist der ausgehandelte Vertrag zur außergerichtlichen Einigung zwischen VRR und der DB Regio NRW (DB) nun unterzeichnet worden. In dieses Vertragswerk sind die bereits im Juni 2009 vereinbarten Eckpunkte in allen wesentlichen Punkten überführt worden und rechtliche Fragestellungen geregelt. In den nächsten Tagen wird ein ähnlicher Beschluss seitens der Verantwortlichen der DB erwartet.
Durch die neuen Vereinbarungen kommt es künftig an vielen Stellen im Schienenpersonennahverkehr zu deutlichen Qualitätssteigerungen für die Kunden. Besonders die Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten RE- und S-Bahn-Konzeptes mit zahlreichen Betriebs- und Streckenoptimierungen sowie neuen und modernisierten Fahrzeugen ist für die Fahrgäste positiv.
Seit Verabschiedung des Eckpunktepapiers im Juni 2009 hat sich der Verbund in zahlreichen intensiven Gesprächen mit der DB Regio NRW auf die Vertragsinhalte verständigt. Der Verwaltungsrat hat den VRR-Vorstand nun aufgefordert, den getroffenen Übereinkünften zuzustimmen und den Vertrag zur außergerichtlichen Beilegung der anhängigen Rechtsstreitigkeiten und zur Verbesserung des SPNV im Zuständigkeitsgebiet des VRR zu unterzeichnen.
„Nach zwei Jahren harter Verhandlungen ist nun endlich der Weg frei, damit sich sowohl die Fahrgäste als auch die Kommunen auf einen zukunftsfähigen Nahverkehr im VRR-Gebiet verlassen können“, zeigt sich VRR-Vorstand Martin Husmann zufrieden mit dem Verwaltungsratsbeschluss.
„Auch für die Kommunen ist das Ergebnis positiv, denn es wird zu keinen zusätzlichen Belastungen der Haushalte für die Jahre 2008 - 2010 kommen“, zeigt sich Frank Heidenreich, Vorsitzender der CDU-Fraktion im VRR zufrieden.
„Es ist der richtige Weg für bessere Leistungen im Schienenpersonennahverkehr im Verbundraum eingeschlagen worden“, erklärt Ernst Prüsse, Vorsitzender der SPD-Fraktion im VRR. „Jetzt muss die Landesregierung ihrer Zusage nachkommen und für eine nachhaltige Finanzierung sorgen“, so Prüsse abschließend.
„Für den VRR ist der Abschluss des Einigungsvertrages ein gutes Ergebnis“, freut sich Dr. Ute Jasper, Rechtsanwältin und Partnerin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. „Durch diesen Vertrag werden die zwischen der DB und dem VRR anhängigen Rechtsstreitigkeiten beendet. Außerdem werden durch den Kompromiss die Qualität des SPNV im Verbandsgebiet des VRR verbessert und dessen Finanzierung auf eine sichere Grundlage gestellt.“
Dr. Ute Jasper und ihr Team haben den VRR sowohl bei der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der DB als auch in den anschließenden Einigungsverhandlungen rechtlich beraten.