Schiedsgericht gibt dem Schachklub Kirchweyhe 1947 e.V. im Streit um die Turnierordnung für die 1. Schach-Bundesliga Recht
Auf die Klage des Schachklub Kirchweyhe 1947 e.V. hin hat das Schiedsgericht - Vorsitz: Dr. Thomas Summerer, Beisitzer: Dr. Helmut Lieber und Dr. Markus Sikora - mit Schiedsspruch vom 5. Juli 2023 festgestellt, dass die in der Mitgliederversammlung des Schachbundesliga e.V. vom 11. Dezember 2021 gefassten Beschlüsse zur Änderung der Turnierordnung für die 1. Schach-Bundesliga unwirksam und nichtig sind. Diese Beschlüsse und deren Umsetzung in der Turnierordnung verstoßen gegen Art. 18, 21 und 45 AEUV und gegen das Mitgliedschaftsrecht des Schachklub Kirchweyhe 1947 e.V. nach § 823 Abs. 1 BGB. Außerdem steht eine Regelung der Turnierordnung zur Bevorzugung junger Spieler unter 25 Jahren nicht im Einklang mit Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der EU und dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG.
Gestritten wurde über die Wirksamkeit von insgesamt sechs Bestimmungen der Turnierordnung für die 1. Schach-Bundesliga, die ab Beginn der Spielzeit 2023/2024 die Spielberechtigung zur 1. Schach-Bundesliga zusätzlich regeln sollten. So wäre auch aus nicht wettkampforientierten Gründen ein Abstieg aus der Liga erzwungen bzw. ein Aufstieg in diese Liga verhindert worden. Diese Regelungen sollten der Förderung einheimischer bzw. einheimisch ausgebildeter Spieler und der Nachwuchsförderung dienen.
Die mündliche Verhandlung vor dem Schiedsgericht fand am 1. Juni 2023 statt. Bei dieser einigten sich der Schachklub Kirchweyhe 1947 e.V. und der Schachbundesliga e.V. auf einen Vergleich, der jedoch durch den Schachbundesliga e.V. widerrufen wurde.
Berater Schachklub Kirchweyhe 1947 e.V.
Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Christoph Wagner, Berlin