25.05.2023FachbeitragPatentrechtEuropean Unitary Patent

Update IP, Media & Technology Nr. 82

Das Europäische Einheitliche Patentgericht kommt – Risikomanagement erforderlich!

Das Europäische Einheitliche Patentgericht / Unified Patent Court („UPC“) nimmt am 1. Juni 2023 seine Arbeit auf. Das bedeutet auch: Ab dem 1. Juni 2023 können Sie vor diesem neuen Gericht verklagt werden. Viele Klagen werden aktuell vorbereitet und werden im Juni und Juli eingereicht werden. Wer abwartet, bis eine Klage eingeht, und erst dann tätig wird, kommt leicht unter die Räder.

Was sich ändert

Folgende Parameter werden sich ändern:

  • Häufigkeit: Viele Patentinhaber, auch sogenannte „Patent Trolls“, werden Patentverletzungsklagen einreichen. Die Ruhe vor dem Sturm wird bald enden.
  • Reichweite: Die Urteile des neuen Gerichts gelten gleichzeitig in bis zu 17 Ländern, darunter Deutschland.
  • Aufwand: Die Verteidigung wird deutlich aufwändiger (im Vergleich zu nationalen Verfahren).
  • Sprachen und entfernte Gerichtsorte: Das Gericht hat über ganz Europa verteilte Abteilungen, die in lokaler Sprache und dennoch mit Wirkung auch für Deutschland entscheiden. Sie müssen also eventuell die Produktion an Ihrem Standort in Deutschland vor Gericht in Lissabon in portugiesischer Sprache verteidigen.
  • Zeitdruck: Es herrscht ein strenges Fristenregime mit sehr kurzen Fristen. Viele Klagen werden kurz vor den Sommerferien oder kurz vor den Weihnachtsferien eingehen. Auf Urlaub und nationale Feiertage nimmt das Gericht keine Rücksicht, nicht einmal auf Weihnachten.

Risikomanagement: Gesetzlich erforderlich

Dieses neue, erhebliche und potenziell bestandsgefährdende Risiko erfordert ein Risikomanagement. Dazu ist jedes deutsche Unternehmen nach § 1 Abs. 1 StaRUG gesetzlich verpflichtet. Für viele Unternehmen gelten noch strengere Anforderungen, z. B. nach § 289 Abs. 2 HGB. Geschäftsführer und Vorstände, die keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, können persönlich haftbar gemacht werden.

Maßnahmen sind angesichts der geänderten Umstände zu einer Risikoanalyse und Risikobehandlung erforderlich. Das gilt auch, wenn Sie bisher mit keinem konkreten Patent konfrontiert werden. Wer wartet, bis die Klage eingeht, hat es sehr schwer, sich angemessen zu verteidigen. Risikomanagement muss vorausschauend sein.

Und die Anforderungen an Risikoanalyse und Risikobehandlung steigen, sobald Ihnen bewusst ist, dass ein Patent ein Problem darstellen könnte. Das gilt auch dann, wenn sich der Patentinhaber in den letzten Monaten nicht mehr gemeldet hat. Seine Ruhe hat möglicherweise schlicht den Grund, dass er das neue Gerichtssystem nutzen will. Die Patentanwälte (und die internen Abteilungen), die sich um Ihre eigenen Patentanmeldungen kümmern, brauchen dabei möglicherweise Unterstützung.

Was Sie tun können

Wir unterstützen Sie, damit Ihr Risikomangement ein Erfolg wird. Die wichtigsten Tipps haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt, das Sie unter patent(at)heuking.de anfordern können. Wenn Sie diese Maßnahmen umsetzen, werden Sie schon deutlich besser gewappnet sein, können Ihren Sommerurlaub auch dann genießen, wenn kurz vorher eine Klage zugestellt wird, und vermeiden jegliches persönliches Haftungsrisiko. Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie uns gern!


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