Vorsteuerabzug von Profifußballvereinen für Vermittlungsprovisionen
Das Finanzgericht Düsseldorf hat am 27.04.2015 (Az. 1 K 3636/13 U) erneut über die Vorsteuerabzugsberechtigung von einem Profifußballverein aus Rechnungen für die Vermittlung von Berufsfußballspielern zu entscheiden gehabt.
Die Rede ist von „schwarzer Kassen“, aus denen Schmiergelder geflossen seien, und von Steuerhinterziehung. Nicht nur der Fußball ist betroffen: Öffentlich gewordene Skandale betreffen auch die Formel 1 oder den Handball. Das macht deutlich: Der Sport kann sich strafrechtlichen Themen und der Diskussion um die Notwendigkeit von Compliance in Vereinen und Verbänden nicht entziehen.
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