07.10.2015NeuigkeitenPressemeldungen

Abschaffung der Ablösesummen im Fußball: Sportanwalt Dr. Johan-Michel Menke hält Forderung der FIFPro für abwegig

Nicht zuletzt die hohe Ablösesumme für Kevin De Bruyne bei dessen Wechsel im Sommer vom VfL Wolfsburg zu Manchester City hat Diskussionen über die rechtliche Zulässigkeit von Spielertransfers ausgelöst. Die internationale Spielergewerkschaft FIFPro will eine grundlegende Änderung des aktuellen Transfersystems des Weltfußballverbandes FIFA erwirken und hat zu diesem Zweck eine Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Damit hatte die FIFPro die Gespräche u.a. mit der EPFL (European Professional Football Leagues) und ECA (European Club Association) abgebrochen. Laut FIFPro sollen Ablösesummen abgeschafft und damit die Rechte der Spieler gestärkt werden.

Dr. Johan-Michel Menke, LL.M., Experte für Sportrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, sieht in einem Interview im Rahmen der TV-Sendung INSIDE REPORT: SPORTBUSINESS des Pay TV-Senders SKY vom 5. Oktober 2015, in der EPFL-Generalsekretär Georg Pangl und FIFPro-Direktor Jonas Baer-Hoffmann diskutierten, keine Grundlage für eine Beschwerde: "Wenn die FIFPro versucht, das FIFA-Transfersystem anzugreifen, ist das rechtlich vermessen. Ich gehe davon aus, dass die EU-Kommission das auch feststellen wird."

Menke erinnert vor allem an die allen Fußballinteressierten bekannte Bosman-Entscheidung aus 1995: "Der EuGH hatte damals das FIFA Transfersystem grundsätzlich für zulässig erachtet, insbesondere das "Herauskaufen" aus einem Vertrag. Allerdings kann ein Spieler seither nach dem Ende seines Vertrages ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln. Das aktuell gültige Transfersystem wurde dementsprechend 2001 in Abstimmung mit der EU Kommission verabschiedet."

Die Forderung der  FIFPro ist nun, dass ein Spieler auch während eines laufenden Vertrages ablösefrei zu einem anderen Club wechseln kann. "Das ist arbeitsrechtlich vollkommen abwegig. Keine Krankenschwester und kein Busfahrer, die einen befristeten Vertrag haben, können ohne Weiteres diesen Vertrag vorzeitig brechen. Auch in diesen Fällen können die Unternehmen Entschädigungen verlangen. Nicht anders verhält es sich mit den Fußball-Clubs, die mit den Ablösesummen ja auch dafür entschädigt werden, dass sie den Spieler ausgebildet bzw. weiterentwickelt haben. Ein Kevin de Bruyne kostet dann eben mehr als andere Spieler. Bildlich gesprochen: Ein Maserati kostet auch mehr als ein Golf. Das ist freie Marktwirtschaft. Das FIFA Transfersystem sieht im Übrigen bekanntermaßen einen Solidaritätsmechanismus vor, so dass auch ehemalige Clubs bei einem Transfer eines Spielers finanziell partizipieren", so Menke weiter. "Letztlich will die FIFPro flächendeckend europaweit Tarifverträge im Fußball erzwingen, obwohl sie selbst dazu weder befugt noch fähig ist. Die deutsche Spielergewerkschaft VDV, deren Tariffähigkeit ebenfalls nicht ersichtlich ist, ist nicht einmal Mitglied der FIFPro."

Abzuwarten bleibt nun zunächst, ob die FIFPro an ihrer Beschwerde festhält oder es im Rahmen der Gespräche zwischen FIFA, EPFL, ECA und FIFPro in den kommenden Tagen und Wochen zu einer - außergerichtlichen - Verständigung kommt.

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