ver.di darf Klinikum Weimar nicht bestreiken - HEUKING erwirkt einstweilige Verfügung
Das Arbeitsgericht Erfurt hat am 30. Juli 2024 der Gewerkschaft ver.di im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt, die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH zu bestreiken.
Die Gewerkschaft ver.di hatte für den 1. August 2024 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH zu einem Warnstreik aufgerufen. Hiergegen haben sich die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (KdöR), das Diakonische Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. und die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH unter der rechtlichen Beratung eines Teams um Partner Dr. Utz Andelewski von HEUKING gewendet und erfolgreich der Gewerkschaft ver.di die Durchführung des Warnstreiks untersagen lassen. Das Arbeitsgericht Erfurt hat im Ergebnis die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt, gemäß der „tariftreue“ kirchliche Einrichtungen nicht bestreikt werden dürfen. Damit hat das Arbeitsgericht Erfurt ausdrücklich die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie der Kirchen und ihrer Einrichtungen gestärkt, obwohl die Gewerkschaft ver.di behauptet, dass sich das Verständnis des Verhältnisses von Streikrecht und Kirchenautonomie wandele.
Prozessvertreter Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (KdöR),
Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. und
die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH:
HEUKING:
Dr. Utz Andelewski (Federführung, Arbeitsrecht),
Ann-Kathrin Weber,
Dr. Christopher Wiencke (beide Arbeitsrecht), alle Berlin