29.02.2016PressemeldungenNeuigkeiten

Heuking Kühn Lüer Wojtek schreibt Rechtsgeschichte im Fußball: Befristete Verträge im Sport bleiben zulässig

Foto: v.l.n.r. Menke, Strutz, Heidel (Quelle: BILD)

Nach dem Erfolg des 1. FSV Mainz 05 e.V. mit Heuking Kühn Lüer Wojtek‎ in der Berufung gegen Heinz Müller hier ein Auszug der Pressestimmen:

Bundesliga feiert Vertrags-Urteil

Fußball-Bundesliga: Mainz 05 verteidigt mit Heuking befristete Profiverträge

Etappensieg gegen Müller

Gericht stoppt Heinz Müller

Zeitverträge im Profi-Fußball bleiben erlaubt

Die Bundesliga atmet durch

Im aktuellen JUVE Handbuch 2015/2016 ist Heuking Kühn Lüer Wojtek gelistet unter der Kategorie „Besonders empfohlene Berater im Sportrecht“:

Die sportrechtliche Praxis der Kanzlei machte zuletzt durch einige arbeitsrechtliche Mandate im Fußball auf sich aufmerksam, u. a. an der Seite der DFL und des HSV. Durch die Mandatierung des FSV Mainz im Streit mit dessen Ex-Torwart Müller ist die Praxis zudem in einem Fall mit grundsätzlicher Bedeutung involviert, der Signalwirkung für befristete Arbeitsverträge im Profisport haben könnte.

Mandatsbeispiele (Pressemeldungen):

Befristungen im Fußball sind wirksam: 1. FSV Mainz 05 e. V. gewinnt mit Heuking Kühn Lüer Wojtek Berufung gegen Ex-Torwart Müller

Rechtsstreit gegen Ex-Torwart Müller: 1. FSV Mainz 05 e.V. geht mit Heuking Kühn Lüer Wojtek in Berufung

Befristete Arbeitsverträge im Profifußball

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