Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer: Der Deutsche Fußball-Bund e.V. wehrt mit Heuking Kühn Lüer Wojtek erfolgreich Berufung ab
Nachdem das Landesarbeitsgericht Hessen mit Urteil vom 15. März 2018 (Az.: 9 Sa 1399/16) entschieden hatte, dass kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) und Herrn Dr. Dittrich besteht, liegen seit heute die Urteilsgründe vor. Das Landesarbeitsgericht kam zu der Auffassung, dass die Vereinbarung zwischen dem DFB und den Schiedsrichtern kein Arbeitsverhältnis ist. Das Urteil ist für den DFB von hoher Bedeutung, schließlich drohen – sollten Schiedsrichter als Arbeitnehmer eingeordnet werden – Sozialabgaben in Millionenhöhe. Im Übrigen hätte der DFB 100 Arbeitnehmer mehr auf der Gehaltsliste. Der DFB wurde in dem Berufungsrechtsstreit durch Dr. Johan-Michel Menke (Prozessführung) und Dr. Thomas Schulz vertreten.
Dittrich hingegen hat bereits angekündigt, das Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts nicht ohne weiteres hinzunehmen und wird, da die Revision nicht zugelassen wurde, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einlegen.
Menke sieht das Urteil des Landesarbeitsgerichts als eine Grundlagenentscheidung für das Schiedsrichterwesen: „Die Entscheidung ist zu begrüßen, weil sie der Eigenart des Sports Rechnung trägt. Die Integrität des Wettbewerbs wird gestärkt und die besondere Rolle der Schiedsrichter betont.“
Vertreter Deutscher Fußball-Bund e.V.
Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Dr. Johan-Michel Menke (Prozessführung),
Dr. Thomas Schulz (beide Arbeitsrecht), beide Hamburg