Revision beim Bundesarbeitsgericht: Rechtsstreit um die Befristung von Lizenzspielerverträgen im Profi-Fußball geht in die nächste Runde
Heinz Müller, der ehemalige Torwart des 1. FSV Mainz 05 e.V., hat im Mai 2016 im Rechtsstreit um die Entfristung seines Spielervertrages Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2016 beim Bundesarbeitsgericht (Az: 7 AZR 312/16) eingelegt. Rechtlich vertreten wird der Verein dabei erneut von Dr. Johan-Michel Menke, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sportsrechtsexperte der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg.
Müller hatte auf seit der Winterpause 2013/14 vermeintlich zu Unrecht entgangene Prämien wegen verwehrter Spieleinsätze sowie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis („Entfristung" seines Ende der Saison 2013/2014 ausgelaufenen Spielervertrages) bzw. das Eingreifen einer Verlängerungsoption für jedenfalls die Saison 2014/2015 geklagt. Das Arbeitsgericht Mainz gab mit Urteil vom 15. März 2015 dem 1. FSV Mainz 05 e.V. zunächst Recht wegen der nicht gewährten Spieleinsätze/Prämien, sah aber die wiederholte Befristung des Vertrages über insgesamt fünf Jahre als rechtswidrig an – mit der Folge eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zwischen Club und Spieler.
Die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, in der Menke den 1. FSV Mainz 05 e.V. vertrat, hatte dann Anfang des Jahres vollen Erfolg. Das LAG bestätigte insbesondere auch die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Lizenzspielerbereich. In der Urteilsbegründung wies das Landesarbeitsgericht u.a. darauf hin, dass Fußballprofis wegen der „Eigenart ihrer Arbeitsleistung“ nicht mit normalen Arbeitnehmern zu vergleichen seien.
Nachdem seine Klage damit in allen Anträgen abgewiesen wurde, legte Müller Revision beim Bundesarbeitsgericht ein. Die Verhandlung findet am 16. Januar 2018 um 11.15 Uhr statt. Weitere Informationen finden Sie auf kicker.de.