04.10.2018PressemeldungenNeuigkeiten

Urteil des LAG Hessen ist rechtskräftig: Zwischen DFB und Schiedsrichter Dittrich besteht kein Arbeitsverhältnis

Das Bundesarbeitsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Schiedsrichter Dr. Malte Dittrich zurückgewiesen. Damit ist das von Dr. Johan-Michel Menke (Prozessführung) und Dr. Thomas Schulz erstrittene Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen rechtskräftig. Das LAG Hessen hatte am 15. März 2018 entschieden, dass kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) und Dittrich besteht.

 

Dittrich-Klage: Urteil pro DFB ist rechtskräftig - kicker.de

Vertreter Deutscher Fußball-Bund e.V.
Heuking Kühn Lüer Wojtek:

Dr. Johan-Michel Menke (Prozessführung, Arbeitsrecht),
Dr. Thomas Schulz (Arbeitsrecht, Sportrecht), beide Hamburg

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