Urteil des LAG Hessen ist rechtskräftig: Zwischen DFB und Schiedsrichter Dittrich besteht kein Arbeitsverhältnis
Das Bundesarbeitsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Schiedsrichter Dr. Malte Dittrich zurückgewiesen. Damit ist das von Dr. Johan-Michel Menke (Prozessführung) und Dr. Thomas Schulz erstrittene Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen rechtskräftig. Das LAG Hessen hatte am 15. März 2018 entschieden, dass kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) und Dittrich besteht.
Dittrich-Klage: Urteil pro DFB ist rechtskräftig - kicker.de
Vertreter Deutscher Fußball-Bund e.V.
Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Dr. Johan-Michel Menke (Prozessführung, Arbeitsrecht),
Dr. Thomas Schulz (Arbeitsrecht, Sportrecht), beide Hamburg