26.03.2015FachbeitragPatentrecht

zuerst erschienen in der Computer Reseller News am 26.03.2015

Tatort Messe: Der Kampf ums Patent

Messen wie die CeBIT sind häufig Schauplätze von Patentstreitigkeiten. Denn hier entdecken Firmen häufig Produkte, die ihre Patente verletzen. Rechtsanwalt Anton Horn erklärt, wie Unternehmen sich rechtlich absichern können.

Messen sind wichtige Plattformen, um dem Markt und der Öffentlichkeit neue Produkte zu präsentieren. Gleichzeitig sind sie aber häufig Schauplätze von Patentstreitigkeiten. Denn hier haben Unternehmen häufig zum ersten Mal Gelegenheit, Produkte zu identifizieren, die ihre Patente verletzen. Außerdem beschlagnahmen dort nationale Behörden solche Produkte.
Die große Bedeutung von Messen kommt daher, dass gerade in der ITK-Branche viele Produkte – anders als zum Beispiel im Bereich der Konsumgüter – nicht in Regalen liegen. Sie werden für potentielle Kunden und Wettbewerber oft nur auf den Messen sichtbar, da sie normalerweise direkt vom Hersteller, Systemhaus, Assembler und Distributor direkt an den Auftraggeber geliefert werden. Gerade in der ITK-Branche stellt der technologische Vorsprung in einer Nische jedoch die Lebensgrundlage und den Wert eines Unternehmens dar, der besonders geschützt werden muss. Für jedes Unternehmen ist es daher relevant, zu wissen, welches Verhalten auf Messen richtig ist. Eine Orientierungshilfe bieten dabei die nachfolgenden Handlungsempfehlungen.

Erst anmelden, dann ausstellen

Was auf der Messe präsentiert wird, kann im Anschluss nicht mehr zum Patent angemeldet werden. Daher gilt die Regel: Erst anmelden, dann ausstellen. Ansonsten droht in Deutschland der Verlust des Patents. Dies musste Apple leidvoll erfahren: Weil Steve Jobs 2007 öffentlich vorführte, wie sich Fotos auf dem iPhone per Touch „wischen“ ließen, bevor diese Technologie angemeldet war, verlor Apple das entsprechende Patent. Dieses Risiko besteht übrigens auch, wenn die Technologie etwa beim Geschäftspartner oder im Internet vorgestellt wird. Unternehmen sollten daher im Vorfeld der Messe darauf achten, dass dort nur Technologie vorgestellt wird, die bereits zum Patent angemeldet ist.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Zur Vorbereitung auf die Messe gehört auch, dass das Personal, das auf dem Messestand arbeitet, die Schutzrechte des Unternehmens kennt und geschult ist, sich richtig zu verhalten. So sollte etwa bereits im Vorfeld festgelegt werden, wer zuständig ist, wenn ein Wettbewerber ein Patent des Unternehmens verletzt oder dem Unternehmen eine Patentverletzung vorgeworfen wird. Dazu zählt auch die Frage, wie diese Person im Fall der Fälle erreichbar ist. Sie sollte auch entscheiden, ob und welcher externe Berater unter Umständen hinzugezogen wird. Damit ein Unternehmen bei Bedarf schnell handeln kann, empfiehlt es sich, sämtliche Registerauszüge zusammenzustellen und für die Messe zur Hand zu haben.

Bei Verdacht Beweise sichern

Auch während der Messe gibt es aus patentrechtlicher Sicht einige Punkte zu beachten. Wie bereits erwähnt, kann dort oft erstmals überprüft werden, ob ein Produkt der Konkurrenz möglicherweise das Patent des eigenen Unternehmens verletzt. Besteht ein solcher Verdacht, sollten Unternehmen Beweise wie etwa Standnummer, Tag, Uhrzeit, Prospekte, Produktmuster, Fotos oder Visitenkarten sichern. Im Umkehrschluss sollten ITK-Unternehmen jedoch auch darauf achten, dass sie über ihre eigenen Erfindungen nicht zu viele Informationen unbedacht preisgeben. Dies gilt erst Recht, wenn ihnen eine Patentverletzung vorgeworfen wird. Unabhängig davon, ob ein eigenes Patent verletzt oder dem Unternehmen eine Patentverletzung vorgeworfen wird, gilt: Es ist sinnvoll, einen Patentrechtsanwalt hinzuzuziehen, damit schnell Maßnahmen ergriffen werden können.

Unternehmen aus der ITK-Branche, die ihre Patente unabhängig von Messen auch international gegen Nachahmer durchsetzen wollen, sollten deren Schutz auf die Länder konzentrieren, die für sie wirklich relevant sind. Denn: Patente kosten viel Geld – und das jedes Jahr in jedem Land, in dem sie angemeldet sind. Diese Kosten lassen sich vermeiden. So kann etwa im Einzelfall ein nationales Patent ausreichend sein, da damit das Know-how eines Unternehmens für Deutschland geschützt ist. Zudem ist es günstiger, ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt anzumelden, als bei seinem europäischen Pendant, dem Europäischen Patentamt.

Nicht nur bellen, sondern auch beißen

Grundsätzlich gilt: ITK-Unternehmen sollten ihre Schutzrechte konsequent durchsetzen. Es gilt das Prinzip: Nicht nur bellen, sondern auch beißen! Denn nur so kann sich ein Unternehmen im Markt Respekt verschaffen. Wer abmahnt und mit Klage droht, dies aber dann doch nicht macht, hat hingegen schnell einen zweifelhaften Ruf. Die Folge: Das Unternehmen kann seine Positionen und Ansprüche nur noch mühsam und mit großem Aufwand durchsetzen. Setzt ein Unternehmen seine Patente hingegen konsequent durch, wird es langfristig gesehen weniger gerichtliche Hilfe beanspruchen und Kosten sparen.

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