Die Rettung der Teslaplatten
Dr. Georg Jacobs und Marcel Maybaum haben für ein Schweizer Unternehmen erfolgreich die teilweise Löschung einer Unionsmarke beim EUIPO durchgesetzt. Das Unternehmen stellt Teslaplatten her und vertreibt diese selbst und durch Dritte u. a. in Deutschland. Ein Wettbewerber des Unternehmens hatte den Begriff „Teslaplatte“ als Unionsmarke eintragen lassen und machte auf dieser Grundlage markenrechtliche Ansprüche gegen das Unternehmen sowie mehrere Wettbewerber geltend.
Dr. Georg Jacobs und Marcel Maybaum beantragten die Löschung dieser Marke, da der Begriff „Teslaplatte“ Energieplatten an sich beschreibt, die auf den Empfänger freier Energie zurückzuführen sind, den Nikola Tesla im Jahr 1901 erfand. „In diesem Sinne wird der Begriff ‚Teslaplatte‘ national und international zur Beschreibung solcher Energieplatten gebraucht und kann nicht als Marke eingetragen werden“, so Dr. Georg Jacobs.
Das für Unionsmarken zuständige EUIPO wies diesen Löschungsantrag zunächst zurück, gab ihm aber auf die Beschwerde der Heuking-Anwälte hin weitgehend statt.
Gegen diese Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO ist ein Rechtsmittel möglich. Bleibt es bei dieser Entscheidung, kann der Begriff „Teslaplatte“ für solche Energieplatten weiterhin durch jedermann genutzt werden – ganz wie freie Energie selbst.
Berater Schweizer Unternehmen
Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Dr. Georg Jacobs, LL.M. (Federführung),
Marcel Maybaum (beide Gewerblicher Rechtsschutz), beide Düsseldorf