EU-Patent Alert #1/2017 – Einführung auf unbestimmte Zeit verschoben
Das Preparatory Committee hat die Einführung des Einheitspatents auf unbestimmte Zeit verschoben. Es hat am 7. Juni 2017 (am Tag vor der Wahl im Vereinigten Königreich) das bisherige Zieldatum „Dezember 2017“ aufgehoben und ausdrücklich kein neues Zieldatum festgelegt.
Außerdem wird seit dem 12. Juni 2017 in der Presse berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten gebeten hat, das deutsche Ratifizierungsgesetz vorerst nicht auszufertigen. Hintergrund soll eine Verfassungsbeschwerde sein. Angesichts der besonderen Konstruktion des Patents und des geplanten Gerichtssystems gibt es in der Tat mehrere verfassungsrechtlich offene Fragen, zum Beispiel aus der Perspektive von potenziellen Beklagten. Das bedeutet nicht, dass das Einheitspatent endgültig gescheitert wäre. Eine konkrete Konsequenz hat diese Entwicklung aber dennoch: Etwaige Opt-Outs brauchen jedenfalls nicht in der Sommerzeit 2017 zu erfolgen.
Bisher haben weder das Vereinigte Königreich noch Deutschland das entsprechende Abkommen ratifiziert. Es wird sich zeigen, ob das Vereinigte Königreich parallel zu den Austrittsverhandlungen dieses Projekt der verstärkten Zusammenarbeit voranbringt. Offen ist ferner: Käme rechtzeitig ein völkerrechtliches Abkommen zustande, das das Funktionieren des Einheitspatentsystems auch in der Post-Brexit-Zeit sicherstellt? Oder ginge der Riss eines Brexit dann mitten durch das Einheitspatentsystem?
Die Entwicklung ist schwer vorherzusehen. Leider bleibt es spannend.