EU-Patent Alert #1/2020 – BMJV veröffentlicht neuen Gesetzesentwurf
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 10. Juni 2020 einen Referentenentwurf für die Neuauflage eines Ratifizierungsgesetzes veröffentlicht. Dieser ist im Wortlaut identisch mit dem, im März 2020 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärtem Gesetz. In der Gesetzesbegründung des Ministeriums wird der Problematik des Ausscheidens Großbritanniens kaum Beachtung geschenkt; etwaige Folgeprobleme, wie der Standort der Zentralkammer oder die Kosten für die teilnehmenden Staaten seien über Vertragsauslegung zu bewältigen. Ob der Brexit tatsächlich kein Hindernis in der Durchführung des EU-Patentes sein wird und ob das Abkommenmit Deutschlands Ratifizierung in Kraft tritt, bleibt abzuwarten.