23.09.2024Pressemeldungen

HEUKING räumt den Weg für Bezahlkarte frei: OLG Karlsruhe gestattet den Zuschlag für die Geflüchteten-Bezahlkarte in 14 Bundesländern

Ein HEUKING-Team um Dr. Martin Schellenberg hat die Bundesländer erfolgreich im Auftragsvergabeverfahren für Bezahlkarten vertreten.

Die Bieterschlacht um die Bezahlkarte für Geflüchtete ist entschieden: Das OLG Karlsruhe hat heute den Bundesländern gestattet, den Zuschlag zu erteilen. Beauftragt wird secupay AG, ein Unternehmen aus Sachsen.

Fünf Bieter haben sich über Monate eine Bieterschlacht geliefert, zunächst im Angebotsprozess, zuletzt vor den Gerichten. Vier Bieter hatten nach der Zuschlagsentscheidung für die secupay AG zunächst Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg eingelegt. Alle Anträge wurden dort im August zurückgewiesen. Ein Bieter hat diese Entscheidung nicht akzeptiert und hat in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe geklagt.

Das OLG hat am 20. September einen Beschluss veröffentlicht, der alle Beanstandungen zurückweist und den Ländern den Zuschlag gestattet.

Vertretung Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
HEUKING:

Dr. Martin Schellenberg (Federführung, Vergaberecht) Hamburg,
Dr. André Hofmann, LL.M. (Zahlungsdiensteaufsichtsrecht), Frankfurt am Main,
Fabian Budde,
Marc Philip Greitens, B.A., LL.B.,
Nils Leonhard (alle Vergaberecht), alle Hamburg  

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