HEUKING vertritt Bundesländer erfolgreich im Auftragsvergabeverfahren für Bezahlkarten vor der Vergabekammer Karlsruhe
Ein HEUKING-Team um Dr. Martin Schellenberg hat die Bundesländer erfolgreich im Auftragsvergabeverfahren für Bezahlkarten der Vergabekammer Karlsruhe vertreten.
Die „Bezahlkarte“ steht derzeit im Zentrum der politischen Diskussionen zur Asylpolitik. Demnach sollen Geflüchtete künftig statt Bargeld eine Guthabenkarte erhalten. Dieses Guthaben können sie für Einkäufe nutzen, eine Geldüberweisung ins Ausland ist jedoch nicht möglich.
Alle Bundesländer, außer Mecklenburg-Vorpommern und Bayern, haben die entsprechende Dienstleistung im Februar gemeinsam europaweit ausgeschrieben. Zuständig auf Länderseite ist DATAPORT AöR, der bundesweit tätige IT-Dienstleister der Nordländer.
Die im Juli getroffene Entscheidung für einen Dienstleister kann jedoch nicht umgesetzt werden, weil unterlegene Bieter Rechtsmittel bei der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg eingelegt haben.
Am 13.08.2024 hat die Vergabekammer alle Anträge der unterlegenen Bieter zurückgewiesen. Die Kammer hat nach Aktenprüfung und mündlicher Verhandlung festgestellt, dass das Verfahren rechtskonform durchgeführt worden ist. Gegen den Vergabekammer-Beschluss kann Beschwerde bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt werden. Auch die unterlegenen Bieter wurden durch namhafte Kanzleien vertreten.
Vertretung Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen:
HEUKING:
Dr. Martin Schellenberg (Federführung, Vergaberecht) Hamburg,
Dr. André Hofmann, LL.M. (Zahlungsdiensteaufsichtsrecht), Frankfurt am Main,
Fabian Budde,
Marc Philip Greitens, B.A., LL.B.,
Nils Leonhard (alle Vergaberecht), alle Hamburg