Heuking setzt Abwehrstrategie bei Entgeltfortzahlungen erfolgreich um
Die wirtschaftsberatende Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek hat mit Dr. Thorsten Leisbrock vor dem Arbeitsgericht Kassel erfolgreich eine Abwehrstrategie bei Entgeltfortzahlungen umgesetzt. Im Vorfeld des jüngst rechtskräftig entschiedenen Rechtsstreits hatte Heuking einem Arbeitgeber im Zusammenhang mit der wiederholten Inanspruchnahme auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geraten, zur Aufklärung eines bestehenden Zusammenhangs verschiedener Erkrankungen des Arbeitnehmers von diesem die Entbindung seiner Ärzte von der Schweigepflicht zu fordern. Dies verweigerte der Arbeitnehmer. Daraufhin riet Heuking dem Arbeitgeber, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Die Krankenkasse leistete dem Arbeitnehmer Krankengeld und nahm ihrerseits den Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung in Anspruch.
Durch das rechtkräftig gewordene Urteil des Arbeitsgerichts Kassel wurde jetzt geklärt, dass der Arbeitgeber der Krankenkasse dieselben Einreden entgegenhalten kann wie dem Arbeitnehmer, also insbesondere die ausstehende Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht. Weiterhin kann sich die Krankenkasse in einem solchen Prozess nicht auf die bloß wertende Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen, stützen, wenn diese Stellungnahme zu den einzelnen Krankheiten keine Aussage enthält.
Heuking zeigt mit diesem Verfahren, dass ein Arbeitgeber keineswegs wehrlos ist, wenn er sich wiederholt mit so genannten Erstbescheinigungen von Arbeitsunfähigkeit konfrontiert sieht. Das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel ist eines der wenigen, das sich im Detail zu dieser Problematik verhält.
Arbeitsgericht Kassel, Urteil vom 21. November 2019 - 9 Ca 290/19
Vertreter des beklagten Arbeitgebers
Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Dipl.-Kfm. Dr. Thorsten Leisbrock (Arbeitsrecht), Köln