11.06.2024Pressemeldungen

Einstweilige Verfügung bestätigt – GDL darf Schülerverkehr nicht mehr bestreiken

Die HEUKING-Arbeitsrechtler Veit Päßler und Annemarie Rott haben die City-Bahn Chemnitz GmbH bei einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erfolgreich rechtlich beraten. Das Sächsische Landesarbeitsgericht hat gestern in II. Instanz die vom Arbeitsgericht Chemnitz gegen die GDL erlassene einstweilige Verfügung in weiten Teilen bestätigt. So wurde die GDL zur Absicherung des Schülerverkehrs verpflichtet, zukünftige Streikmaßnahmen mit mindestens 96 Stunden Vorlauf anzukündigen. Andernfalls müsse sie bei der Aufrechterhaltung des Schülerverkehrs mitwirken, dürfe also die hierfür erforderlichen Züge (einschließlich der notwendigen Einsatzleitung und der Disponenten) nicht bestreiken. Damit sind der GDL keine Wellenstreiks mehr möglich.

Diese Wellenstreiks nutzt die GDL vermehrt, um durch kurzfristige oder sogar ausbleibende Ankündigungen von Streikmaßnahmen die Reaktionszeit der Unternehmen, Notfahrpläne einzurichten, zu beschränken.

Die gestrige Entscheidung des LAG, die der GDL ein wesentliches Streikinstrument im Bereich der Daseinsvorsorge aus der Hand nimmt, ist für alle Unternehmen relevant, die in diesem Bereich und speziell im Schülertransport Leistungen erbringen.

„Wir freuen uns sehr, dass wir dieses Ergebnis erreichen konnten. Eine vergleichbar weitreichende Einschränkung des Streikrechts der GDL gab es bislang wohl noch nicht“, so Veit Päßler, HEUKING-Partner am Standort Chemnitz.

Die vollständige Entscheidung wird voraussichtlich in der übernächsten Woche vorliegen.

Etwa 1.800 Kinder und Jugendliche nutzen werktags die Linien der City-Bahn, um in die Schule oder von dort nach Hause zu kommen. Streikbedingt war die Schülerbeförderung in den zurückliegenden Wochen mehrfach zum Erliegen gekommen. Deshalb war die City-Bahn mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung mit Unterstützung der Chemnitzer Partner Veit Päßler und Annemarie Rott vor Gericht gegangen.

Berater City-Bahn Chemnitz GmbH
HEUKING:

Veit Päßler (Federführung, Arbeitsrecht, Prozessführung),
Annemarie Rott (Arbeitsrecht), beide Chemnitz

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