zuerst erschienen im Behörden Spiegel am 10.08.2015
Mittel im zweistelligen Milliardenbereich
EU, Bund und Länder fördern flächendeckenden NGA-Netzausbau
Längst haben die EU und deren Mitgliedsstaaten erkannt, welchen Stellenwert die Verfügbarkeit von Breitbandinfrastrukturen für die wirtschaftliche und regionale Entwicklung hat. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass in Deutschland mit dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds und einem weiteren vom BMVI auf den Weg gebrachten Förderprogramm in Zukunft zwei neue umfangreiche Fördermöglichkeiten bestehen. Zusammen mit den schon bekannten Förderprogrammen ELER, EFRE, GAK und GRW sowie den jeweiligen Förderprogrammen der Länder steht für Breitbandausbauvorhaben ein Gesamtvolumen in Höhe eines zweistelligen Milliardenbetrages zur Verfügung.
Diese zahlreichen Fördermöglichkeiten gilt es, überblicksartig aufzuzeigen und die wesentlichen Voraussetzungen der Förderung des Breitbandausbaus darzustellen.
Ein seit Jahren unter stetiger Veränderung genutztes Förderprogramm ist der ELER. Teil dieses Förderprogramms ist auch ein Beitrag zu Breitbandprojekten in den Mitgliedsstaaten. Die EU legt hierbei den Rahmen der Förderung fest und erstellt grobe Maßstäbe bezüglich der Förderfähigkeit von Projekten. Die Mitgliedsstaaten werden dazu aufgefordert, Programme zur Durchführung zu erarbeiten, in denen die grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich einer Förderung festgelegt und definiert werden. In Deutschland wird ELER durch die GAK umgesetzt. Die GAK stellt hierbei den Rahmenplan der Förderung dar. Durch eine Kofinanzierung von Bund, Ländern und Kommunen sowie dem ELER-Programm (1,4 Milliarden Euro) steht mithin zwischen 2014 und 2020 ein Gesamtvolumen von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Umsetzung erfolgt in Deutschland entsprechend der föderalen Struktur durch 13 Landesprogramme, die jeweils an die einzelnen ländlichen Gegebenheiten angepasst sind, im Kern jedoch auf der GAK basieren.
Auf Grundlage der GAK beläuft sich der Gegenstand der Förderung der einzelnen Landesprogramme auf Zuschüsse der Zuwendungsempfänger an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken, zur Verlegung von Leerohren oder zur Durchführung von Machbarkeitsstudien.
Fördervoraussetzung der GAK ist eine unzureichende Breitbandversorgung. Eine solche liegt im Sinne der GAK vor, wenn im Downstream nicht mehr als sechs Mbit/s erreicht werden. GAK-Förderung bei unter sechs Mbit/s Eine Förderung kann pro Projekt mit bis zu 500.000 Euro erfolgen, wobei die Förderung nur 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben deckt. Die restlichen zehn Prozent sind von den Kommunen zu tragen.
Neben der GAK sind der EFRE und die GRW zu nennen. Diese stellen allerdings im Hinblick auf Breitbandprojekte deutlich höhere Anforderungen als ELER und GAK. So ist eine Förderung aus diesen Programmen erst ab einem Projektziel von 30 Mbit/s im Download und nur in kartografisch ausgewiesenen Gebieten möglich. Diese Programme treten jedoch auch aufgrund ihrer höheren Anforderungen deutlich hinter die GAK bzw. den ELER zurück.
Auch auf rein nationaler Ebene will die Bundesregierung finanzschwache Kommunen fördern. Mit Inkrafttreten des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 30. Juni 2015 stellt der Bund insgesamt 3,5 Milliarden Euro bereit, wobei der Hauptanteil in die Verkehrsinfrastruktur und digitale Infrastruktur fließen soll. Im Rahmen dieses Programmes soll das von der Bundesregierung angepeilte Ziel von 50 Mbit/s erreicht werden.
Eine Förderung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds kann nach § 4 Abs. 1 KInvFG nur subsidiär erfolgen, d.h. sie erfolgt nur, wenn gleichzeitig vom Bund nach Art. 104b oder 91a GG oder aus anderen Bundesprogrammen keine Mittel gewährt werden. Somit stellt der Kommunalinvestitionsförderungsfonds dahingehend einen Auffangtatbestand dar, in dem er Förderung für solche Kommunen gewährleistet, die keine sonstigen Förderungen erhalten haben. Er stellt damit ein wichtiges Instrument auf dem Weg zu einem flächendeckenden Breitbandnetzwerk dar.
Unterschiedliche Länderprogramme
Länderspezifisch gibt es unterschiedliche Programme, die ausschließlich mit Mitteln der Länder finanziert werden. Die Länder legen dabei auch die zugehörigen Zuwendungsvoraussetzungen fest und sorgen eigenständig für die Konformität des Programms mit dem europäischen Beihilferecht. Besonders hervorzuheben ist hierbei zum einen die Breitbandinitiative Baden-Württemberg II, durch die Breitbandprojekte in Gebieten gefördert werden, in denen eine unzureichende Breitbandversorgung von weniger als zwei Mbit/s im Download vorliegt. Im Hinblick auf die Förderhöhe von 1,5 Milliarden Euro ist auch die Breitbandrichtlinie BbR Bayern hervorzuheben.
BMVI nutzt Scoring-Modell
Besonders erwartet wird ein weiteres nationales Förderprogramm des BMVI, welches bereits von der EU-Kommission genehmigt wurde. Das Programm hat ein Grundvolumen von 1,4 Milliarden Euro. Hinzu kommen Anteile am Erlös der Versteigerung von Mobilfunklizenzen, der sog. "Digitalen Dividende II". Der Bund stellt den Ländern daraus insgesamt 630 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
Das beabsichtigte Vorgehen wurde vom Bund konkretisiert und das zugehörige Scoring-Modell für die Bewertung von Anträgen vorgestellt. Dieses Scoring- Modell enthält vier gleichgewichtete übergeordnete Kriterien: Förderbedarf, Projekterfolg, effizienter Mitteleinsatz sowie Nachhaltigkeit. Die einzelnen Unterpunkte sind bisher nicht gewichtet worden. In diesem Zug stellte der Bund außerdem in Aussicht, dass dieses Programm mit anderen Förderprogrammen kombinierbar sein soll.
Abschließend gilt es noch die Möglichkeit von Investitionskrediten zu erwähnen. Diese werden u. a. von der KfWBank oder WIBank zur Förderung von Breibandausbauvorhaben gewährt.
Es ist lohnenswert!
Deutschlandweit kann die Förderung abweichen. So sind die Eigenerschließung der passiven Infrastruktur durch die öffentliche Hand und die Gewährung von direkten Finanzbeihilfen an Betreiber nicht in gleicher Form förderfähig.
Schon allein diese überblicksartige Darstellung verdeutlicht, welche vielfältigen Fördermöglichkeiten bestehen. Diese Möglichkeiten bestehen bis jetzt alternativ und nicht kumulativ, was das rasche Aufstellen verstärkt. Zugegeben, es kostet viel Mühe, sich mit den verschiedenen Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme auseinanderzusetzen, jedoch ist diese sehr lohnenswert.
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