Update IP, Media & Technology Nr. 52
Produktpirateriebekämpfung durch Aktionsplan IP der EU
Trotz intensiver Bekämpfungsbemühungen der EU boomt die Marken- und Produktpiraterie, was zu gravierenden Umsatzeinbußen für Originalhersteller führt. Zudem bringen Fälschungen oftmals erhebliche Gesundheits-, Sicherheits- und auch Umweltrisiken mit sich. Diesem Problem möchte sich die EU mit ihrem Aktionsplan für geistiges Eigentum vom 25. November 2020 (COM(2020) 760, EU Action Plan IP) nun stellen.
Gesetz über digitale Dienste – Klarstellung und Erhöhung der Verantwortlichkeiten digitaler Dienste
Um die Verantwortlichkeit und Erhöhung digitaler Dienste klarzustellen und zu erhöhen, unterbreitete die EU-Kommission schon Ende 2020 einen Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act). Dieser insbesondere an Online-Plattformen gerichtete Entwurf fordert zum Beispiel detaillierte Regelungen bezüglich der Entfernung illegaler Inhalte im Rahmen eines „Notice and Take Down“-Verfahrens und hinsichtlich Haftungsausschlüsse vor.
Ausbau der Zollunion – Unterstützung der Zollbehörden bei Verbesserung des Risikomanagements
Auch die Unterstützung der Zollbehörden bei der Verbesserung des Risikomanagements und der Betrugsbekämpfung, wurde auf EU-Ebene bereits mit einem gesonderten Aktionsplan für den Ausbau der Zollunion vom 28. September 2020 (COM(2020) 581 final) in die Wege geleitet.
Gerade im Rahmen von Zollkontrollen ist das Risikomanagement besonders wichtig, da aufgrund des riesigen Warenvolumens nicht jede zur Einfuhr oder Ausfuhr bestimmte Ware kontrolliert werden kann.
Wichtig ist daher die stetige Weiterentwicklung der Kriterien für ein zielgerichtetes Vorgehen der Behörden. So sollen durch den Aktionsplan unter anderem die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten und Datenanalysen für Zollzwecke verbessert werden, um die Effektivität insbesondere die Überwachung von Lieferketten zu steigern und den Austausch relevanter Daten mit anderen Zollbehörden zu erleichtern. Aber auch die Verbesserung von personellen Ressourcen und Einführung einer modernen und zuverlässigen Zollausrüstung in sämtlichen Mitgliedstaaten sind Inhalt des Aktionsplans.
Erhöhung der Kapazität der Strafverfolgungsbehörden in der EU
Der Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden soll durch drei parallele Aktionen gefördert werden.
Die Europäische Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten und den Rat, das Thema „Kriminalität im Bereich des geistigen Eigentums“ auf die Prioritätenliste des nächsten EU-Politikzyklus der Europäischen Multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) für den Zeitraum 2022 bis 2025 aufzunehmen. Aktuell stehen unter anderem Cyberkriminalität, Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Dokumentenbetrug und Menschenhandel auf der Prioritätenliste des EMPACT. Ende Mai 2021 setzte der Europäische Rat bei der Festlegung der zehn Prioritäten für die nächsten vier Jahre „Kriminalität im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, Nachahmung von Waren“ mit auf die Prioritätenliste.
Außerdem sollen die Kompetenzen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) erweitert werden. Aktuell arbeitet das OLAF mit nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten und Drittländern zusammen, um so zu verhindern, dass Produktfälschungen von außerhalb der EU in den Binnenmarkt gelangen. Vom aktuellen Mandat des OLAF sind aber keine Fälle innerhalb der EU erfasst. Das OLAF soll in Zukunft auch gegen die illegale Herstellung von Produktfälschungen innerhalb der EU einschreiten können.
Zuletzt strebt die EU-Kommission an, weiter den Austausch mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol), der Strafverfolgungsbehörde der EU, zu suchen. Dies soll die allgemeine Gefahrenbewertung verbessern und die Förderung effektiver und abgestimmter Maßnahmen zur Bekämpfung von IP-Kriminalität erreichen.
EU-Toolbox – Einrichtung eines EU-Instrumentariums zur Bekämpfung von Nachahmungen
Diese Maßnahme ist für das 2. Quartal 2022 von der EU geplant. Ziel ist, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren zu verbessern, indem Aufgaben und Zuständigkeiten definiert und Möglichkeiten der Zusammenarbeit aufgezeigt werden.
Von zentraler Bedeutung für den Datenaustausch soll das EUIPO IP Enforcement Portal, eine EU-weite Plattform, die es allen an der Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums beteiligten Akteuren ermöglicht, in einer sicheren Umgebung für die Rechtsdurchsetzung relevante Informationen auszutauschen, sein. Die EU-Toolbox soll sich auf Verfahren und Grundsätze stützen, die im Rahmen verschiedener Initiativen schon unter maßgeblicher Beteiligung der Industrie entwickelt wurden, wie z.B. das Memorandum of understanding on the sale of counterfeit goods on the internet. In den Fokus soll zudem der Einsatz neuer Technologien wie Bilderkennung, künstlicher Intelligenz und Blockchain rücken.
Die genaue Ausgestaltung der EU-Toolbox wird im Aktionsplan noch nicht näher erläutert.
Ein entscheidender Schritt vorwärts
In ihrem Aktionsplan hat die EU-Kommission die Gewährleistung einer besseren Durchsetzung des geistigen Eigentums als Schwerpunktbereich identifiziert, dem sie sich in den kommenden Jahren mit Nachdruck widmen will.
Zu begrüßen ist, dass die im Aktionsplan genannten Maßnahmen unterschiedliche Anknüpfungspunkte haben und so ein breites Spektrum an Möglichkeiten abdecken. Kritisch zu betrachten ist jedoch die sich stark unterscheidende Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen.