18.12.2017Fachbeitrag

Countdown - Das kommt 2018!

Selbstfahrende Autos: 2018 bringt Änderungen für die deutsche Automobil- und Versicherungsbranche

Autonomes Fahren stellt Althergebrachtes auf den Kopf. Das gilt nicht nur für Automobilhersteller und Zulieferer. Auch die Versicherer müssen Kfz-Schäden künftig ganz neu bewerten und ihre Bedingungen gegebenenfalls anpassen. 

Bisher war die Sachlage eindeutig: Wer bei der Autofahrt ein anderes Auto, einen Zaun oder gar eine Person beschädigt, haftet. Deshalb verfügt er über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese dient zunächst der Versicherung der vom Fahrzeug – zum Beispiel durch geplatzte Reifen oder Schläuche ausgehenden Betriebsgefahr – zudem sind Fahrer und Halter des Fahrzeugs versichert. Stichwort: menschliches Versagen. Nur selten tritt die Produkthaftpflichtversicherung ein. 

Ab 2018 wird sich das ändern: Dann werden auch deutsche Unternehmen wie Bosch selbstfahrende Taxis auf deutschen Straßen unter anderem in Düsseldorf, aber auch auf Teststrecken in Berlin, dem bayerischen Bad Birnbach und auf Sylt testen und damit zu den amerikanischen Vorreitern Uber und Tesla aufschließen. 

Mit der Automatisierung des Fahrens wird sich aber die Schadenslage bei Autounfällen verschieben. Sie gehen dann häufig nicht mehr auf menschliches Versagen zurück, sondern auf das Auto selbst beziehungsweise das in ihm verbaute System. Ist dieses nicht in der Lage, in allen Situationen einen risikominimierten Zustand herzustellen, ist das zunächst einmal ein Fall für die Produkthaftpflichtversicherung. 

Ab 2018 stellt autonomes Fahren die deutsche Versicherungsbranche vor neue Herausforderungen. Unfallschäden werden künftig vermehrt Cyber- oder Produkthaftpflichtschäden werden

Die Cyber-Versicherung wird bei autonomen Autos eine große Rolle spielen. Denn automatisierte Fahrzeuge bieten eine attraktive Angriffsfläche für Hacker und können so großes Schadenspotenzial aufweisen. Versicherer müssen mit dem Blick auf diese Entwicklung ihre Versicherungsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Dabei gilt es zu beachten, dass die immer stärkere Vernetzung des Fahrzeugs mit seiner Umgebung eine wesentliche Rolle spielen wird – gerade auch im Hinblick auf die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G. 

Das autonome Fahren wird sich aber auch auf die Produkthaftpflichtversicherungen von Automobilherstellern und -zulieferern auswirken. So dürfte die Zahl der Fälle ansteigen, in denen überprüft werden muss, ob Schadensfälle, die infolge der Fehlerhaftigkeit von autonom fahrenden Fahrzeugen eintreten, von der Produkthaftpflicht gedeckt sind. Es wird wohl noch fünf bis zehn Jahre dauern, bis Autos fast überall auf deutschen Straßen selbstständig fahren. Doch gerade in dieser Pionierzeit automatisierter Fahrsysteme sollten sich die Versicherer mit den neuen Gegebenheiten beschäftigen, um den Automobilherstellern und -zulieferern frühzeitig die passenden Versicherungen für das autonome Fahren anbieten zu können. Kfz-Hersteller und -zulieferer trifft vor allem in der ersten Zeit des Einsatzes automatisierter Fahrsysteme im Straßenverkehr eine gesteigerte Produktbeobachtungspflicht.

Ihre Ansprechpartner für Fragen zu Versicherungen rund um das autonome Fahren sind die Kollegen aus der Praxisgruppe Versicherungsrecht/ Rückversicherungsrecht. Das Team um Dr. Herbert Palmberger und René Schnichels, LL.M. besitzt Expertise im europäischen und internationalen Versicherungsrecht.

Als PDF herunterladen

Ansprechpartner

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.