Die Vergabereform ist abgeschlossen
Nach einem mehr als zweijährigen Gesetzgebungsprozess tritt nun auch der letzte Teil der Vergabereform in Kraft. Die neue Vergabeverordnung (VgV) wurde am 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 11. Juni 2010 in Kraft.
Die Novelle der VgV enthält die neuen, seit Jahresbeginn geltenden EU-Schwellenwerte. Zudem treten über die neue VgV auch die geänderten Verdingungsordnungen VOB/A, VOL/A und VOF in Kraft. Hiervon verspricht sich die Bundesregierung einen deutlichen Bürokratieabbau, da Bieter nun vielfach statt amtlicher Bescheinigungen zunächst Eigenerklärungen über ihre Eignung vorlegen dürfen. Im VOL-Bereich müssen sich zudem Bekanntmachungen im Internet zentral über die Vergabeplattform des Bundes ermitteln lassen.
„Leider bringt die Reform keine wirklichen Erleichterungen für die Praxis“, erläutert Vergabeexpertin Dr. Ute Jasper, Partnerin im Düsseldorfer Büro der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. „Der umständliche Aufbau aus GWB, VgV und den Verdingungsordnungen wurde ebenso beibehalten wie viele detailfreudige Regelungen, die jetzt, um Bürokratieabbau zu demonstrieren, in weniger Paragraphen zusammengefasst sind“, so Jasper. Noch bedauerlicher sei, dass der Koalitionsvertrag bereits die nächste Vergabereform ankündigt.
Heuking Kühn Lüer Wojtek ist eine große, unabhängige, deutsche Sozietät mit über 200 Anwälten. Vertreten ist die Gesellschaft an sieben Standorten in Deutschland sowie in Brüssel und Zürich. Im Bereich Infrastruktur der öffentlichen Hand zählt die Sozietät zu den führenden in Deutschland.