Neuer Leitfaden für Vergabe von Energiekonzessionen
Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur haben seit dem 21. Mai 2015 einen neuen gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers veröffentlicht.
Bereits im Dezember 2010 hatten beide Behörden einen entsprechenden Leitfaden erstellt, der nicht mehr aktuell war. In der überarbeiteten Auflage sind neben den Gesetzesänderungen die Entwicklungen der Rechtsprechung abgebildet.
Der aktualisierte Leitfaden berücksichtigt bereits die Grundsätze der neuen BGH-Entscheidung vom 14. April 2015, obwohl die Urteilsgründe bisher unveröffentlicht sind. Die für das Wettbewerbsverfahren erforderlichen Netzdaten bezeichnet der Leitfaden nach den Vorgaben der neuen Entscheidung des BGH.
„Der überarbeitete Leitfaden gibt Kommunen eine sehr gute Übersicht über die einzuhaltenden Vorgaben bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen“, so Dr. Ute Jasper, Vergaberechtsexpertin der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. „Allerdings stimmt der Leitfaden nicht mit allen Entscheidungen der Rechtsprechung überein, weshalb Kommunen auch weiterhin die Entscheidungen der für sie zuständigen Gerichte prüfen müssen“, ergänzt ihr Kollege Dr. Jens Biemann.
Ute Jasper ist eine der bekanntesten Anwältinnen für Vergabe- und Infrastrukturprojekte der öffentlichen Hand. Sie berät Bundes- und Landesministerien, Kommunen und Unternehmen. Ute Jasper leitet das Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ von Heuking Kühn Lüer Wojtek. Sie hält seit Jahren Rang 1 im Ranking Vergaberecht des JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien 2014/2015 und ist laut „Kanzleien in Deutschland“ für Infrastruktur die „erste Adresse am Markt“.