10.01.2013NeuigkeitenPressemeldungen

OLG Düsseldorf stärkt Position der Kommunen

Kommunen eröffnen sich neue Chancen im Energiesektor. Städte und Gemeinden können künftig ihre Strom- und Gasnetze wieder leichter selbst betreiben.
 
Das OLG Düsseldorf erlaubt mit seinem Beschluss vom 09. Januar 2013 (Az. VII Verg 26/12), dass eine Kommune zusammen mit einem strategischen Partner aus der Energiebranche eine Netzgesellschaft gründet. Diese Netzgesellschaft darf sich dann um die Strom- und Gaskonzessionen der Kommune bewerben. Eine Voreingenommenheit oder Vorfestlegung unterstellt das Gericht den Kommunen für die folgenden Konzessionsvergaben nicht.  
 
„Kommunen wird mit dieser Entscheidung der Rücken gestärkt, selbst in die Energieversorgung einzusteigen“, so die Vergabeexpertin Dr. Ute Jasper von der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Rekommunalisierungen im Energiesektor sind derzeit ein positiver Trend, um den kommunalen Einfluss auf dem stetig bedeutsamer werdenden Energiemarkt zu stärken. 

Siehe auch:

"OLG Düsseldorf sieht keine Voreingenommenheit", ZfK Zeitung für kommunale Wirtschaft Online:

 

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