18.09.2014Pressemeldungen

Tariftreuegesetz verstößt gegen Europarecht

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Nordrhein-Westfalen darf bei öffentlichen Ausschreibungen keinen Mindestlohn für Auftragnehmer aus dem europäischen Ausland vorschreiben. Ein polnischer Subunternehmer darf nicht gezwungen werden, 8,62 Euro pro Stunde zu zahlen. Das nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz verstößt mit dieser Pflicht gegen europäisches Recht. Der Europäische Gerichtshof sieht darin eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit (Urteil vom 18.09.2014, C-549/13).

"Die Entscheidung ist brisant, weil sich ausgerechnet die Bundesdruckerei GmbH – eine Tochtergesellschaft des Bundes – gegen das nordrhein-westfälische Gesetz und den dort vorgeschriebenen europaweiten Mindestlohn wandte", erklärt Dr. Ute Jasper, Vergabeexpertin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf. Die Bundesdruckerei  wollte einen polnischen Subunternehmer einsetzen und deshalb keinen Mindestlohn von 8,62 Euro für Arbeiten im Ausland akzeptieren. Sie griff das Tariftreuegesetz vor der Vergabekammer Arnsberg an. Mit Erfolg. Der Europäische Gerichtshof bestätigt auf Vorlage der Vergabekammer, dass der europaweit einheitliche Mindestlohn für öffentliche Aufträge gegen die Dienstleistungsfreiheit in Europa verstößt.

"Das entscheidende Argument des EuGH ist der freie europäische Markt: Jedes Unternehmen muss in Europa grundsätzlich selbst mit seinen Arbeiternehmern über die Höhe der Löhne verhandeln dürfen", so Ute Jasper. "Ein Mitgliedsstaat darf nicht unterschiedliche Lohnniveaus zu Lasten von Wettbewerbern in anderen Staaten nivellieren. Bei den geringen Lebenshaltungskosten z. B. in Polen besteht nicht dasselbe Schutzbedürfnis für die Arbeitnehmer wie in Deutschland."

Was bedeutet das für die öffentlichen Aufträge in Deutschland? Wer sich an einem Vergabeverfahren beteiligt, ist für Arbeiten im Ausland nicht an deutsche Mindestlöhne gebunden. Er  kann selbst oder über Subunternehmer zum Beispiel Busse in Ungarn oder Tschechien bauen oder Computer aus Indien oder China zuliefern lassen, ohne nachweisen zu müssen, dass dort deutsche Mindestlöhne gezahlt werden.

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