Update Kapitalmarktrecht 013: Neue BGH-Rechtsprechung zum Delisting
Mit einem Paukenschlag vereinfacht der BGH die gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Voraussetzungen eines Delistings.
In einem aktuellen Beschluss gibt der BGH ausdrücklich seine bisherige Rechtsprechung im Macrotron – Fall auf, wonach ein Delisting zum einen den entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss und zum anderen ein Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre erfordert. Damit entfällt auch das sich in der Praxis bisher an dieses Abfindungsangebot anschließende, oft jahrelang andauernde Spruchverfahren zur gerichtlichen Überprüfung des Abfindungspreises, das häufig mit einer gerichtlichen Erhöhung der Abfindung endete.
Weitere Informationen dazu finden Sie im neuen Update Kapitalmarktrecht.