Verkehrsgroßprojekt "City-Tunnel Leipzig"
Der gestoppte Ausbau der Stationen des Leipziger City-Tunnels kann ab sofort beginnen.
Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: VII Vergabe 41/09) am 30.11.2009 und wies somit den Nachprüfungsantrag einer Bietergemeinschaft zurück. Aufgrund der Entscheidung konnte der Zuschlag auf das Angebot des weiteren beteiligten Bieters erteilt werden.
Zu vergeben war der Auftrag zum Ausbau der Stationen. Von den beiden für den Ausbau abgegebenen Angeboten wurde eines ausgeschlossen. Der ausgeschlossene Bieter strengte daraufhin ein Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer an. Dieses wurde mit der Begründung zurückgewiesen, der Bieter sei zu Recht ausgeschlossen worden. Die hieran anschließende Beschwerde des ausgeschlossenen Bieters gegen die Entscheidung der Vergabekammer führte ebenfalls nicht zum Erfolg.
Heuking Kühn Lüer Wojtek hat den weiteren beteiligten Bieter im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat vertreten und die Zurückweisung des Nachprüfungsantrags sowie die Zuschlagserteilung an diesen Bieter erfolgreich durchgesetzt.
Das Verkehrsgroßprojekt „City-Tunnel Leipzig“ ist mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 893 Millionen Euro der zentrale Baustein in der Neuordnung des Eisenbahnsystems im Großraum Leipzig. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf geht das Projekt nun in die Endphase.
Beteiligte Anwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek, Chemnitz: Ulf Christiani, Gilbert Toepffer, Ulrike Siegert.