WirtschaftsWoche-Redakteure wehren sich gegen Einstellung der Ermittlungen gegen Ricke und Zumwinkel
Heuking Kühn Lüer Wojtek wünscht Akteneinsicht
Jürgen Berke und Thomas Kuhn, zwei von der Deutschen Telekom AG „bespitzelte“ Redakteure des Magazins WirtschaftsWoche, haben am vergangenen Freitag Beschwerde dagegen eingelegt, dass die Staatsanwaltschaft Bonn die Ermittlungen gegen den Ex-Telekom-Chef Ricke und den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Zumwinkel eingestellt hat. Die Journalisten werden von Dr. Verena Hoene, Partnerin der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln, und Dr. André Szesny, Wirtschaftsstrafrechtler am Düsseldorfer Standort der Kanzlei, vertreten.
Die Telekom hatte in den Jahren 2005 und 2006 Telefonate von eigenen Mitarbeitern und Journalisten überwacht. Die Bespitzelungsaffäre führte 2008 zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Ricke und Zumwinkel sowie Telekom-Manager aus der Abteilung Konzernsicherheit. Die Ermittlungen gegen den Ex-Vorstand und den ehemaligen Aufsichtsratschef wurden Anfang Juni eingestellt. Gegen vier Personen unter anderem aus unteren Hierarchieebenen der Telekom hat die Staatsanwaltschaft hingegen Anklage erhoben.
„Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft lässt zu viele Fragen offen“, sagt Hoene, „und Akteneinsicht hat bislang kein abgehörtes Opfer der hier begangenen Straftaten erhalten. Es ist unseren Mandaten, Herrn Berke und Herrn Kuhn, damit unmöglich, die Gründe für die Einstellung nachzuvollziehen.“
Die Anwälte der Journalisten beklagen, dass sich die Staatsanwaltschaft damit zufrieden gibt, dass Ricke und Zumwinkel bestreiten, über die Bespitzelungen informiert gewesen zu sein. Aus Sicht der Anwälte liegt die Annahme fern, dass ein Vorstand sich über eineinhalb Jahre lang nicht über den Fortgang und das Ergebnis der von ihm angeordneten internen Ermittlungen erkundigt. „Selbst wenn das so wäre“, so Strafrechtler Szesny, „wäre dies allein schon ein Grund, die Ermittlungen weiterzuführen. Denn ein solcher Vorstand hätte wohl seine Aufsichtspflichten verletzt“. Die Einstellungsverfügung erwähne mit keinem Wort, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt danach gefragt hat, warum Ricke und Zumwinkel angeblich uninformiert geblieben sind, was nach Auffassung der Anwälte ein schweres Versäumnis ist.
Über die Beschwerde der bespitzelten Journalisten entscheidet nun die Generalstaatsanwaltschaft. Auch darüber, ob noch Akteneinsicht gewährt wird, muss das Landgericht Bonn entscheiden. Mindestens einer der Beschuldigten wehrt sich gegen die Übersendung der Akten an die Anwälte der Verletzten.