Vergabe 1486
Anforderungen an technische Alleinstellung
OLG Hamburg, 06.04.2023, 1 Verg 1/23
Technische Gründe für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb liegen nicht vor, wenn mehrere Bieter das zur Erfüllung eines Auftrags erforderliche Material zumindest innerhalb angemessener Zeit beschaffen können.
Leistungsfähigkeit als Alleinstellungsmerkmal
Der Bieter muss die Leistung nicht sofort erbringen können, um leistungsfähig zu sein. Der Zeitpunkt der geplanten Auftragsvergabe ist für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit nicht maßgeblich. Der Gesetzeswortlaut “erbringen” bedeutet nicht “auf der Stelle verwirklichen”, sondern ist vielmehr im Sinne von “etwas herbeischaffen” zu verstehen.
Pflicht zur Markterkundung
Als Nachweis für das Fehlen vernünftiger Alternativen muss der öffentliche Auftraggeber zuvor den Markt erkunden. Dennoch hat der öffentliche Auftraggeber die Freiheit, den Gegenstand seiner Beschaffung zu bestimmen. Er darf jedoch nicht spezifisch auf Produkte eines bestimmten Anbieters verweisen.