06.06.2024Fachbeitrag

Vergabe 1461

Aufhebung bei Fehlern des Auftraggebers

Hebt ein öffentlicher Auftraggeber ein Vergabeverfahren auf, weil er erkennbar vergaberechtswidrige oder missverständliche Vergabeunterlagen grundlegend ändern muss, ist die Aufhebung wirksam, aber er kann schadensersatzpflichtig sein (OLG Düsseldorf,  09.08.2023, Verg 3/23).

Selbstverschuldete Gründe sind keine Aufhebungsgründe

Die Schadenersatzpflicht besteht nicht, wenn aus Gründen aufgehoben wird, die nach Versendung der Vergabeunterlagen eingetreten sind oder dem Auftraggeber erst dann bekannt geworden sind, ohne dass er seine vorherige Unkenntnis zu vertreten hat.

Widersprüche zulasten des Auftraggebers

Weicht ein Bieter von den Vergabeunterlagen ab, weil diese missverständlich formuliert sind, darf ihn der Auftraggeber deshalb nicht ausschließen.

Download Volltext

 

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.